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Aktuell Nahverkehr

Tübingen: Finanzierung der Regionalstadtbahn geregelt

Alle Tübinger Fraktionen wollen der neuen Kostenverteilung zwischen Unistadt und Landkreis zustimmen.

Seitenansicht des 1:1-Tram-Train-Modells der Regional-Stadtbahn mit den späteren Designs aller Partner.  ARCHIVFOTO: FRICKE
Seitenansicht des 1:1-Tram-Train-Modells der Regional-Stadtbahn mit den späteren Designs aller Partner. Foto: Fricke
Seitenansicht des 1:1-Tram-Train-Modells der Regional-Stadtbahn mit den späteren Designs aller Partner.
Foto: Fricke

TÜBINGEN. Die Mehrheit steht, der Kompromiss zur Regionalstadtbahn wird von allen mitgetragen: Im Tübinger Gemeinderat zeichnet sich ein deutliches Votum für die neue Kostenverteilung zwischen Unistadt und Landkreis ab. Die Fraktionen haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der wortgleich wiederholt, was der Kreistag am 25. Mai mit nur drei Gegenstimmen beschlossen hat.

Der Poker um Millionen scheint damit beendet. Der Verwaltungsausschuss will Montag, 19. Juni, abstimmen. Verhandelt wurden zuletzt Prozent-Anteile (wir berichteten). Der Landkreis übernimmt nun 37,5 Prozent der Anlieger-Anteile an den Eisenbahnstrecken, die durch städtisches Gebiet führen (Ammertalbahn, Neckar-Alb-Bahn, Obere Neckarbahn und Zollernalb-Bahn). Das wären vermutlich weitere 4,95 Millionen Euro. Ursprünglich wollte die Stadt 13,3 Millionen Euro weniger zahlen. Beim ersten Entgegenkommen signalisierte der Landkreis, dass er 3,3 Millionen Euro zusätzlich übernehmen könnte.

Einstimmig im Zweckverband

Damit dürfte der Weg frei sein für die benötigte Änderung der Verbandssatzung. Am 25. Juli entscheidet der Zweckverband über den nächsten wichtigen Schritt und geht in die Realisierungs-Phase. Die Mitglieder aus Tübingen an der Versammlung werden nun angewiesen, dafür zu stimmen, heißt es in der entsprechenden Vorlage. Bei dem Beschluss im Zweckverband braucht es Einstimmigkeit zwischen den drei  Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollernalb und den Städten Reutlingen und Tübingen. 

Angesprochen ist im Kompromiss zwischen Unistadt und Landkreis Tübingen auch der Fall, dass Tübingen doch noch eine Innenstadtstrecke baut. Dann entsteht eine neue Situation. Der Landkreis beteiligt sich dann mit 50 Prozent an Planung und Bau und mit 30 Prozent an den Betriebskosten der Unistadt.

Außerdem wurde eine »Sprechklausel« im Falle Innenstadtstrecke vereinbart:  Der Landkreis zeigt grundsätzliche Bereitschaft, seinen Anteil an den Investitionen noch zu erhöhen. Weil keiner weiß, wie bis dahin die Haushaltslage aussieht, gibt es  aber erst einen Kassensturz, um zu sehen, was nach aktueller Finanzlage machbar ist. (GEA)