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Tübingen weitet Corona-Testangebot aus

Am Dienstag startete der Modellversuch. Die Wartezeiten an den Stationen sind noch zu lang: Neue Stationen am Uhlandbad und bei der Kelter folgen. Auch Firmen testen nun ihre Mitarbeiter.

Corona Schnelltests Schlange am Marktplatz in Tübingen
Schlangestehen auf dem Marktplatz: Zwei neue Stationen in der Innenstadt sollen dafür sorgen, dass es rasch geht. Foto: Nadine Sapotnik
Schlangestehen auf dem Marktplatz: Zwei neue Stationen in der Innenstadt sollen dafür sorgen, dass es rasch geht.
Foto: Nadine Sapotnik

TÜBINGEN. Zwei Tage nach dem Start des Modellversuchs in Tübingen nehmen Oberbürgermeister Boris Palmer und die Pandemie-Beauftragte Lisa Federle erste Anpassungen vor. Man nutze die ersten Erfahrungen zu Verbesserungen und weite die Testangebote aus, heißt es im Rathaus. Es habe sich gezeigt, dass sich um 9.30 Uhr an einigen Teststationen bereits vor der Öffnung längere Schlangen bilden. Deshalb wird die von der Firma Cegat betriebene Teststation in der Kulturhalle (Stadtbibliothek) schon ab morgen, Donnerstag, um 8.30 Uhr öffnen. Die vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betriebene Teststation vor Zinser (Karlstraße) wird ab Freitag, 19. März, ebenfalls um 8.30 Uhr öffnen.

Wartezeiten noch zu lange

Insgesamt seien die Wartezeiten in Spitzenzeiten noch zu lang. »Auch wenn der Name ›Schnelltest‹ im Vergleich zu einem Labortest, der einen Tag benötigt, gerechtfertigt ist, dauert es doch 15 bis 20 Minuten vom Abstrich bis zum Vorliegen des Ergebnisses«, räumt eine Rahtahaussprecherin ein.

Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass man mit der ausgegebenen Nummernmarke auch einen Stadtbummel machen oder in Betrieben einkaufen kann, die keiner Testpflicht unterliegen. Es ist nicht notwendig, während der Auswertung des Tests an der Station zu warten. Zu den Betrieben, die weiterhin uneingeschränkt zugänglich sind, gehören neben den Supermärkten auch Spezialgeschäfte des Lebensmittelhandels, Drogeriemärkte, Zeitschriftenläden und Blumenhändler. All diese Betriebe sind nach der Corona-Verordnung des Landes auch bei höheren Inzidenzen geöffnet und deshalb nicht von der Testpflicht erfasst."

Appell: Möglichst einmal pro Woche testen lassen

Weil ein Ausgleich zwischen den Interessen des Handels und des Infektionsschutzes notwendig ist, appelliert Oberbürgermeister Palmer an die Eigenverantwortung der Kunden: »Wenn Sie die Zeit haben, sollten Sie versuchen, sich mindestens einmal wöchentlich testen zu lassen, auch wenn Sie nur im Supermarkt einkaufen gehen. Anders als für den Besuch der Gastronomie oder des Fachhandels ist ein Test aber nicht verpflichtend und daher kein Grund, die Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Innenstadt zu meiden.«

Ein weiterer Beitrag, um die Wartezeiten kurz zu halten, ist der Ausbau des Teststellennetzes. Schon vom Donnerstag an kommt eine weitere Teststation des DRK am Uhlandbad hinzu. Am Samstag, 20. März, soll eine Teststation des DRK an der Kelter öffnen, die von der Firma Cegat betrieben wird. Damit wächst das Netz der Teststationen bis zum Samstag auf acht an.

Ergänzend bieten immer mehr Apotheken und Ärzte Schnelltest mit Nachweis an. Diese Nachweise können ohne Wartezeit an den Teststationen in Tagestickets umgewandelt werden.

Betriebe wollen Teststationen entlasten

Um die Teststationen zu entlasten und sparsam mit dem Material umzugehen, beginnen auch größere Tübinger Betriebe wie Erbe und Rösch damit, Tests zu machen und ihren Beschäftigten auf Wunsch Tagestickets auszuhändigen. Auch die Uniklinik hat von diesem Angebot der Stadt Gebrauch gemacht.

Schließlich können auch die Schulen, die meistens zweimal wöchentlich testen, Tagestickets ausstellen. »Wichtig ist dabei immer, dass Name und Datum eingetragen werden und eine Person mit Unterschrift bestätigt, dass der Test negativ war.« Wesentliche Anpassungen enthält auch die aktuelle Fassung, der von Palmer unterzeichneten Allgemeinverfügung. Sie regelt nun explizit, dass der Einzelhandel im Stadtgebiet ebenso wie die Außengastronomie und die Kultur während der Geltungsdauer des Modellversuchs ohne Terminvereinbarung geöffnet bleiben können, auch wenn die Inzidenz im Kreis über den Wert von 50 steigen sollte.

Eindeutig geregelt wird auch, dass medizinisch notwendige Behandlungen bei Physiotherapeuten nicht von der Testpflicht erfasst sind. (GEA)