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Aktuell Verkehr

Selbst kreiertes Verkehrsschild in der Tübinger Mühlstraße ist nun erlaubt

Ausnahme in der Mühlstraße für Zweiräder mit 45 km/h. Behörde hatte Tübinger Eigenkreation verboten. Nun darf »Kleinkrafträder frei« offiziell verwendet werden

Busse und Radler dürfen durch. Ein Zusatzschild, das auch Kleinkraft-rädern freie Fahrt erlaubt, musste wieder abgehängt werden.
Busse und Radler dürfen durch. Ein Zusatzschild, das auch Kleinkraft-rädern freie Fahrt erlaubt, musste wieder abgehängt werden. Erst jetzt genehmigte die Behörde die Tübinger Ausnahme. FOTO: SCHITZ
Busse und Radler dürfen durch. Ein Zusatzschild, das auch Kleinkraft-rädern freie Fahrt erlaubt, musste wieder abgehängt werden. Erst jetzt genehmigte die Behörde die Tübinger Ausnahme. FOTO: SCHITZ

TÜBINGEN. Schon seit April 2022 ist die Mühlstraße für Autos und Motorräder gesperrt. Diese Verkehrsführung, die zunächst befristet für den Abriss und Neubau der Steinlachbrücke angedacht war, hat sich bewährt und wird dauerhaft beibehalten: So hat es der Tübinger Gemeinderat im Januar 2023 beschlossen. Damit dürfen in der Mühlstraße außer Radfahrenden nur noch Busse, Taxis, S-Pedelecs und Lieferverkehr fahren – Autos und motorisierte Zweiräder sind verboten.

Eine Ausnahme sollte es nach dem Willen der Stadt für Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde geben: »Diese Fahrzeuge, die deutlich weniger Lärm als große Motorräder machen, müssten ansonsten über den Schlossbergtunnel oder über Lustnau in den Norden der Stadt fahren. Dort wären die Fahrer – überwiegend Jugendliche – durch den dichten und meist schnelleren Verkehr, zu dem auch Schwerlastverkehr zählt, erheblich ge-fährdet«, erläutert Andreas Kerth, Leiter der städtischen Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten.

Selbst gestaltetes Zusatzschild

Allerdings ist ein entsprechendes Zusatzzeichen »Kleinkrafträder frei« in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Deshalb hatte sich die Stadtverwaltung zunächst mit einem selbst gestalteten Zusatzschild in der Mühlstraße beholfen, um zu signalisieren, dass hier die Durchfahrt mit kleinen Zweirädern geduldet wird. Da diese Beschilderung jedoch nicht zulässig ist, wurde sie von der Polizei und vom Regierungspräsidium abgelehnt, woraufhin die Mühlstraße vorübergehend für alle motorisierten Zweiräder freizugeben war.

In der Zwischenzeit hat sich die Stadt Tübingen an das Regierungspräsidium und das Verkehrsministerium gewandt und darum gebeten, einem Zusatzzeichen »Kleinkrafträder frei« zuzustimmen, das für die Mühlstraße offiziell Verwendung finden darf. Diese Zustimmung ist nun erfolgt: Straßen, die durch das Verkehrszeichen 260 für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder gesperrt sind, dürfen bei Verwendung des Zusatzzeichens von Kleinkrafträdern befahren werden.

Die Beschilderung in der Mühlstraße wurde jetzt angepasst. Damit dürfen Kleinkrafträder nun ganz offiziell die Mühlstraße nutzen, wohingegen größere Motorräder wieder verboten sind. (eg)