KREIS TÜBINGEN. Bei schönem Wetter zieht es die Menschen nach draußen zum Spazierengehen, Sport treiben oder einfach um die schöne Landschaft zu genießen. Die Abteilung Landwirtschaft des Landratsamts Tübingen weist nun darauf hin, dass Wiesen und Äcker außerhalb der Ortschaften landwirtschaftlich genutzt werden. Der Wiesenaufwuchs wird als wichtiges Futtermittel für die Tiere benötigt. Damit die Landwirte den Aufwuchs gut ernten können, ist das Betreten der Wiesen vom Einsetzen der Vegetationszeit im Frühjahr bis zur Winterruhe verboten. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirten gleichermaßen. Deshalb appelliert die Tübinger Behörde nun an alle zur Rücksichtnahme. (a)