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Aktuell Abschiebung

Rosemann widerspricht Palmer: »Stadt hatte Spielraum«

Ein Abschiebeflieger. Foto: dpa
Ein Abschiebeflieger.
Foto: dpa
TÜBINGEN. Die Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung der Abschiebung von Bilal Waqas in Tübingen geht weiter. Nachdem OB Boris Palmer erklärt hat, dass nach Einschätzung der Rechtsexperten im Rathaus die Ausländerbehörde keinen Ermessensspielraum gehabt hatte, widerspricht nun der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann: »Die städtische Ausländerbehörde hatte an entscheidender Stelle sehr wohl einen Ermessensspielraum.«

Rosemann beruft sich auf die Beratung durch einen »im Ausländerrecht sehr erfahrenen Juristen«. Danach sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass die Stadt sehr wohl die Möglichkeit hatte, Bilal Waqas ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Hintergrund dafür ist, dass die Frage, ob bei einer geringen Straftat im Einzelfall ein Ausweisungsinteresse besteht oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde ist. Davon sei wiederum abhängig, ob die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegen oder nicht.