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Abgeschobener Pakistani: OB Palmer bittet Außenminister Maas um Hilfe

Über eine Klage der AfD-Gemeinderatfraktion gegen die Stadt Reutlingen ist noch nicht entschieden. Eine einstweilige Verfügung
Medienberichten, wonach eine sofortige Rückholung von Waqas im Ermessen der Stadt liegen soll, widerspricht Palmer. Auch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen, mit dem Palmer Kontakt aufgenommen hat, habe dazu »keinerlei Aussage gemacht«, zitiert Palmer den Gerichtssprecher. Foto: dpa
Medienberichten, wonach eine sofortige Rückholung von Waqas im Ermessen der Stadt liegen soll, widerspricht Palmer. Auch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen, mit dem Palmer Kontakt aufgenommen hat, habe dazu »keinerlei Aussage gemacht«, zitiert Palmer den Gerichtssprecher.
Foto: dpa

TÜBINGEN. Im Fall des abgeschobenen Bilal Waqas hat Oberbürgermeister Boris Palmer Bundesaußenminister Heiko Maas um Hilfe gebeten. Unterdessen hat eine Prüfung der Rechtslage durch das städtische Rechtsamt die Auffassung der städtischen Ausländerbehörde bestätigt: Die Stadtverwaltung darf Bilal Waqas keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.

»Herr Waqas hat von der Deutschen Botschaft in Islamabad einen Termin zur Beantragung eines Visums für die Familienzusammenführung erhalten – leider erst in 19 Monaten. Ich habe Heiko Maas darum gebeten, in diesem besonderen Fall eine Ausnahme zu machen, damit Bilal Waqas so schnell wie möglich einen Termin bekommt«, sagt OB Boris Palmer.

In seinem Schreiben an den Bundesaußenminister hat Palmer die Situation des so abrupt getrennten Ehepaars Waqas/Zelter geschildert und den Außenminister darum gebeten, die Botschaft in Islamabad über die besonderen Umstände zu unterrichten, die dazu führen, dass die Stadt die eigentlich für 30 Monate geltende Einreisesperre unverzüglich aufgehoben hat.

Medienberichten, wonach eine sofortige Rückholung von Waqas im Ermessen der Stadt liegen soll, widerspricht Palmer. Auch das Verwaltungsgericht in Sigmaringen, mit dem Palmer Kontakt aufgenommen hat, habe dazu »keinerlei Aussage gemacht«, zitiert Palmer den Gerichtssprecher. Es seien bei der Familie falsche Hoffnungen geweckt worden.

In den vergangenen Tagen, so Palmer, habe das städtische Rechtsamt die Rechtslage nochmals geprüft und dabei die Auffassung der städtischen Ausländerbehörde voll und ganz bestätigt. Eine Aufenthaltserlaubnis sei nur bei einem Rechtsanspruch oder aus humanitären Gründen zu erteilen. Beides treffe im Fall von Bilal Waqas nicht zu. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wäre dann möglich gewesen, wenn ein Ausreisehindernis vorgelegen hätte. Die Eheschließung stelle kein Ausreisehindernis dar, auch gesundheitliche Gründe verneint das Amt. (a/GEA)