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Rettung für Tübinger Streuobstwiesen: Gesetzesänderung

Geändertes Naturschutzgesetz soll Streuobstwiesen als Lebensraum besser schützen.

Streuobstwiesen sind wertvolle Naturräume.
Streuobstwiesen sind wertvolle Naturräume. Foto: Michael Merkle
Streuobstwiesen sind wertvolle Naturräume.
Foto: Michael Merkle

KREIS TÜBINGEN. Um unter anderem den Erhalt von Streuobstwiesen sicherzustellen, wurde am 22. Juli 2020 das baden-württembergische Naturschutzgesetz geändert. Damit sollen Streuobstwiesen als Lebensraum besser geschützt werden. Baden-Württemberg zählt als bedeutendste Streuobstregion Europas. Die landwirtschaftlichen Nutzwiesen gehören mit ihren mehr als 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Kulturlandschaften. Auch der Landkreis Tübingen setzt sich als Teil des Schwäbischen Streuobstparadieses seit vielen Jahren unter dem Motto »Schützen durch Nützen« für den Erhalt und die Weiterentwicklung von Streuobstwiesen ein.

Streuobstbestände dürfen nicht ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt Tübingen in dichter stehende Obstanlagen umgewandelt oder beseitigt werden. Obstbestände aus überwiegend hochstämmigen Bäumen in traditionell weiten Abständen zueinander sind ab einer zusammenhängenden Mindestfläche von 1.500 Quadratmetern vor Verschlechterung und Umwandlung geschützt: Einzelbäume können entnommen werden, wenn die Fläche zeitnah durch neu gepflanzte Jungbäume ersetzt wird. Die Stammhöhe muss dabei mindestens 1,40 Meter und der Abstand zwischen den Bäumen vorzugsweise zwölf Meter betragen.

 Alte Bäume erhalten

Darüber hinaus sind alte Bäume mit Höhlen stets zu erhalten und zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen und Insekten so lange wie möglich stehen zu lassen. So kann auch Totholz noch lange eine wichtige ökologische Funktion erfüllen. Bäume dürfen grundsätzlich nur in den Monaten Oktober bis Februar gefällt werden. Beim Verlust von Baumhöhlen ist für Ersatz in Form von künstlichen Quartieren zu sorgen. Mit diesen Vorgaben und Strukturen kann die einzigartige Funktion der Streuobstwiese für den Artenschutz erhalten bleiben.

Allerdings können Erhalt und Bewirtschaftung der Streuobstwiesen die Eigentümer und Bewirtschafter vor große Herausforderungen stellen. Fehlende Zeit, nicht vorhandene Geräte oder körperliche Einschränkungen können Gründe sein, warum beispielsweise die Mahd nicht regelmäßig durchgeführt werden kann. Hier bietet beispielsweise der Verein Vielfalt im Landkreis Tübingen Beratung für die Pflege von Obstbäumen und Wiesen an, unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Vermittlung der Flächen an Landwirte oder Vereine.

Ein Antrag auf Umwandlung einer Streuobstwiese kann formlos per E-Mail bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Tübingen eingereicht werden. Es können Gebühren anfallen. (pm)

naturschutz@kreis-tuebingen.de