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Polizist vor Tübinger Gericht: Wo ist das Messer?

Ein Polizist musste sich am Mittwoch vor dem Tübinger Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, ein in der Nähe eines Tatorts gefundenes Klappmesser, nicht als mögliches Tatwerkzeug angegeben zu haben. Um dies zu verdecken, habe der Mann Kollegen aufgefordert, das Messer zu entsorgen. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen versuchter Strafvereitelung im Amt in Tateinheit mit Verwahrungsbruch an.

Bei Ermittlungen sollen Polizisten nachvollziehbare Arbeit leisten. Das Unterschlagen von Gegenständen, die mit einer tat zu tun
Bei Ermittlungen sollen Polizisten nachvollziehbare Arbeit leisten. Das Unterschlagen von Gegenständen, die mit einer tat zu tun gehabt haben könnten, ist auch für sie strafbar. Foto: Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa
Bei Ermittlungen sollen Polizisten nachvollziehbare Arbeit leisten. Das Unterschlagen von Gegenständen, die mit einer tat zu tun gehabt haben könnten, ist auch für sie strafbar.
Foto: Foto: Daniel Karmann/dpa/dpa

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