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Mehr Naturschutz auch für die Region Reutlingen auf dem Weg

Für alle 56 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete im Regierungsbezirk Tübingen gibt es nun einen Managementplan.

Bäume pflanzen, Bäume fällen, den Wald nutzen – oder einfach alles wachsen lassen? Foto: Adobe Stock
Bäume pflanzen, Bäume fällen, den Wald nutzen – oder einfach alles wachsen lassen?
Foto: Adobe Stock

TÜBINGEN/REUTLINGEN. Mit dem Managementplan für das Gebiet »Großes Lautertal und Landgericht« legt das Regierungspräsidium Tübingen den 56. und damit letzten Managementplan der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete im Regierungsbezirk vor. »Ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Naturschutzarbeit im Regierungsbezirk von bundes- und europaweiter Tragweite«, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Ziel des europaweit mehr als 27 000 Gebiete umfassenden Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist es, die Vielfalt an Arten und Lebensräumen, das »Naturerbe« Europas, zu bewahren. Als Arten und Lebensräume mit europaweiter Bedeutung wurden dabei nicht nur gefährdete oder seltene Arten und Lebensräume eingestuft, sondern auch zahlreiche weitere Pflanzen, Tiere und Lebensräume, die nur in Europa vorkommen und oft typisch für die einzelnen Regionen sind.

Im Regierungsbezirk Tübingen sind dies beispielsweise die Buchenwälder oder die aus traditioneller Bewirtschaftung entstandenen Wacholderheiden und blütenreichen Mähwiesen. Diese sind charakteristisch für das Gebiet »Großes Lautertal und Landgericht« und andere Fauna-Flora-Habitat-Gebiete der Schwäbischen Alb. Für Oberschwaben sind dagegen Feuchtlebensräume typisch, wie die offenen Moore sowie die Moorwälder und Reste alter Nutzungsformen wie die Streuwiesen. Der Regierungsbezirk Tübingen hat innerhalb der Europäischen Union eine besondere Verantwortung für diese Lebensräume und ihre Artengemeinschaften.

Mammutaufgabe von 15 Jahren

Die Erstellung der 56 Managementpläne mit ihren insgesamt 1 200 Einzelplänen war eine Mammutaufgabe für das Naturschutz-Referat des Regierungspräsidiums Tübingen. In 15 Jahren Bearbeitungszeit stand ein sechsköpfiges Team des Regierungspräsidiums im Dauereinsatz, zahlreiche Experten externer Büros lieferten Daten und Gutachten. In rund 400 Terminen wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und weitere Behörden beteiligt.

Nachdem nun alle Pläne fertiggestellt sind, können diese flächendeckend und gezielt umgesetzt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreise und der Landschaftserhaltungsverbände setzen die Planungen um. Dabei arbeiten sie neben den Kommunen und den Naturschutzvereinen besonders eng mit den Bewirtschaftern und Landnutzern zusammen. Denn die schutzwürdigen Lebensräume, die unter traditioneller landwirtschaftlicher Nutzung entstanden sind, sollen weiterhin bewirtschaftet werden.

»Die Schutzgebiete für Natura 2000 in unserem Regierungsbezirk sind ein Beitrag für die Zukunft der Artenvielfalt in Europa und in unserer Region«, erläutert Regierungspräsident Klaus Tappeser anhand des zuletzt fertiggestellten Managementplans »Großes Lautertal und Landgericht«. »Zusammen mit unseren Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb, den Naturdenkmalen und den gesetzlich geschützten Biotopen bilden sie das Rückgrat für einen landesweiten Biotopverbund.«

Erhalt der biologischen Vielfalt

Mit Natura 2000 hatten die Staaten der Europäischen Union den Aufbau eines zusammenhängenden, grenzübergreifenden Schutzgebietsnetzes beschlossen. Das Ziel von Natura 2000 ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa für zukünftige Generationen. Die rechtlichen Grundlagen für Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahre 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie von 1979. Nach Vorgaben dieser Richtlinien muss jeder EU-Mitgliedsstaat Gebiete benennen, die für die Erhaltung von europaweit gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten wichtig sind.

Bis 2005 wurden 212 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Baden-Württemberg als Teil des europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 von der EU aufgenommen und bis 2007 insgesamt 90 Vogelschutzgebiete. Damit verpflichtete sich Deutschland, seinen Beitrag zu leisten, das Naturerbe in Europa nachhaltig zu bewahren. Dieses »europäische Naturerbe« ist in den Anhängen zur Richtlinie benannt. Dort sind die Arten und Lebensräume »von gemeinschaftlichem Interesse« gelistet, die mit der Richtlinie geschützt werden sollen. Aufbauend auf umfangreichen Bestandserhebungen legen die Managementpläne dar, wo im Regierungsbezirk die in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 benannten schützenswerten Arten und Lebensräume zu finden sind. (rp)