Die Staatsanwaltschaft muss diesen Fällen aber nachgehen, was sehr aufwendig, hochkompliziert und zeitintensiv sei, wie Pfohl erklärt. Es müsse immer zuerst geprüft werden, ob es sich um eine Falschangabe handle oder ob die Aussagen richtig seien. Die Ermittlungen liefen aber oft ins Leere, weil Rechtshilfeersuchen an Länder wie beispielsweise Afghanistan, Gambia oder Nigeria zu nichts führten. Oft müssten deshalb die Verfahren eingestellt werden, was »ein ungutes Gefühl« hinterlasse.
Anstiege bei den Fallzahlen hatte die Staatsanwaltschaft 2017 auch bei Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie bei Körperverletzungsdelikten zu verzeichnen. (GEA)