TÜBINGEN. Es geschah am 17. Juli 2018. Mitten in der Nacht klopfte ein Mann in einer Tübinger Männerunterkunft an die Tür seines Nachbarn. Er wollte sich über dessen Geschrei beschweren. Der Nachbar öffnete die Tür und stach sofort mit einem Küchenmesser zu. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.
Seit Mittwoch muss sich der 52-jährige Messerstecher vor der Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte wirkte gestern sehr angespannt. Offenbar hatte er zuvor in der Tübinger Justizvollzugsanstalt randaliert. Zwei Justizwachtmeister führten ihn in den Schwurgerichtssaal. Der 52-Jährige war an Händen und Füßen gefesselt. Die Fesseln wurden auch zu Beginn der Verhandlung nicht abgelegt, weil die Wachtmeister offenbar weitere Randale befürchteten. Zu den Vorwürfen wollte der Angeklagte am Mittwoch nichts sagen. (GEA)