MÖSSINGEN. Am Dienstag wurde bekannt, dass das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung aktuell über die Wieder-Einführung des G9-Gymnasiums berät. Laut Mössingens Oberbürgermeister Michael Bulander soll am 18. Dezember die erste Lesung des entsprechenden Schulgesetzes erfolgen, dessen Verabschiedung sei zum 22. Januar 2025 geplant. »Am zehnten März soll die Schulempfehlung stehen«, so Bulander.
Das ist wenig Zeit für die Schulen, wie für die Eltern. »Wir wissen bisher nur, dass G9 ab dem Schuljahr 2025/26 mit den fünften und sechsten Klassen starten soll«, sagte Anja Streck, Leiterin des Sachgebiets Schulen und Bildung im Mössinger Rathaus. Unklar sei bislang ob und wie Anträge gestellt werden können, um G8-Züge einzurichten. Der Städtetag habe sich dafür starkgemacht, den Schulträgern Mitspracherecht einzuräumen.
Keine Option auf Wahl zwischen G8 und G9 bis zur zehnten Klasse
Der Rückkehr zu G9 ging eine landesweite Elterninitiative voraus, die über 100.000 zustimmende Unterschriften von Eltern zusammenbrachte. Die Initiative hatte zudem gefordert, eine Option einzubauen: Demnach sollte bis zum Erreichen der zehnten Klasse entschieden werden, ob Schülerinnen und Schüler das Abitur in G9 oder G8 ablegen können. »Die Option wird es nicht geben«, sagte Anja Streck. Das habe der Landtag bereits abgelehnt.
Das Quenstedt-Qymnasium stellt zum kommenden Schuljahr auf G9 als Regelform um. Rektor Raphael Tausch berichtete: »Uns liegt der Entwurf einer Stundentafel vor.« Demnach gebe es ab 2025/26 weniger Wochenstunden pro Schuljahr, vor allem nachmittags werde gekürzt. Bis zur siebten Klassenstufe werden es maximal 29 Wochenstunden sein, Elftklässler hätten demnach 33 Wochenstunden zu bewältigen.
Über die Zulassung zum Gymnasium bestimmen künftig zwei Instanzen. Zum einen eine Klassenkonferenz der Grundschullehrer, zum anderen eine Kompetenzmessung in den Fächern Mathematik und Deutsch, sowie eine Beurteilung der überfachlichen Kompetenz des betreffenden Kinds. Wenn beide Male ergeben, dass keine gymnasiale Begabung vorliegt, muss das Kind auf die Gemeinschaftsschule. Es sei denn, die Eltern verlangen einen Potentialtest des IBBW (Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg), den muss das Kind allerdings bestehen.
Die Option, einen G8-Zug einzurichten, verwarf das Quenstedt-Gymnasium ebenso, wie komplett bei G8 zu bleiben. Laut Rektor Tausch liege dies an der zu erwartenden Zahl an Schülerinnen und Schülern, die für das G8 optieren: »Es werden nur volle Züge genehmigt, mit einer Klassenstärke von mindestens 27.« Drei Züge G9 und einen Zug G8 parallel zu führen bedeute, enorme organisatorische Herausforderungen bewältigen zu müssen. »Für uns ist das keine Option«, stellte Tausch klar.
Schulzentrum bietet ausreichend Raum - noch
Die im Ratssaal versammelte Rektorenschaft war sich über eines einig: Es sei nicht vorherzusehen, ob es nun zu einer Schüler-Schwemme am Gymnasium kommt, oder ob sich eine Verschiebung in Richtung der Gemeinschaftsschule ergibt. Wo auch immer mehr Platz benötigt werde, den könne die Stadt schaffen, betonte Kämmerin Heidrun Bernhardt: »Wir haben das Schulzentrum.«
Die räumliche Nähe der beiden Schulen ermöglicht der Friedrich-List-Gemeinschaftsschule aktuell, Klassenzimmer im Quenstedt-Gymnasium zu belegen. Die würden wieder für Gymnasiasten frei, wenn die Erweiterung der List-Schule komme, betonte Heidrun Bernhardt. Das wird nötig sein: In Mössingen steigt die Anzahl der Grundschüler, was sich in den nächsten Jahren an den weiterführenden Schulen bemerkbar machen wird.
Im Quenstedt-Gymnasium, so Rektor Tausch, rechne man ab dem Schuljahr 2032/33 mit einem Bedarf an neuen Räumen: »In manchen Klassenstufen werden fünf Züge möglich sein.« (GEA)