TÜBINGEN. Die Fachleute gehen jedem Verdacht nach, machen sich ein klares Bild und erstellen bei Bedarf einen individuellen Schutzplan. Notfalls wird das Sorgerecht entzogen. Doch das ist selten nötig. Jedenfalls nicht öfter als früher, heißt es im Amt.
Landrat Joachim Walter weiß: Die Familie steht unter Schutz. Die Behörde darf nur dann drastische Schritte vornehmen, wenn akute Gefährdung vorliegt. Manchmal scheint sich die Situation gebessert zu haben. Eine schwierige Abwägung. Die Betreuer im Jugendamt und der Landrat wissen: »Absolute Sicherheit kann es nicht geben.« (GEA)