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Kein Feuerwerk im Gomaringer Schlosshof erlaubt

Böllern ist im Zentrum verboten

Keine Kracher und Raketen im Gomaringer Schlosshof.  FOTO: FÖRDER
Keine Kracher und Raketen im Gomaringer Schlosshof. Foto: Philipp Förder
Keine Kracher und Raketen im Gomaringer Schlosshof.
Foto: Philipp Förder

GOMARINGEN. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten. Wer noch hat, der darf böllern, wobei alte Raketen und Kracher jedoch nicht ganz ungefährlich sind. Allerdings ist es nicht überall erlaubt, ein Feuerwerk zu zünden. Das gilt nicht nur etwa für die Tübinger Altstadt, sondern auch für den Schlosshof mit Schloss und Bibliothek sowie das Gebiet ums neue Rathaus in Gomaringen. Auf den Zugängen zum Schlosshof hat die Gemeinde entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Rechtliche Grundlage für das Verbot ist die Sprengstoffverordnung, nach der es generell nicht gestattet ist, in der Nähe von Fachwerkhäusern »pyrotechnisches Feuerwerk« abzubrennen. Wer an diesen Orten trotzdem zündelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld verdonnert werden. (GEA)