TÜBINGEN. Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, wurde das kulturelle Leben der Stadt Tübingen massiv eingeschränkt. Kulturbürgermeisterin Dr. Daniela Harsch ruft die Bevölkerung deshalb zur Solidarität mit den Kulturbetrieben auf. Ihr Anregung: das Geld für bereits gekaufte Karten nicht zurückfordern.
Für viele Veranstaltungen werden Karten bereits Wochen vorher verkauft. Diese können nun zurückgegeben werden und die Veranstalter müssen das Geld wieder auszahlen. Es nicht zurückzufordern wäre aus Sicht von Daniela Harsch eine wichtige Unterstützung der gebeutelten Kulturbetriebe: »Die Absagen von Veranstaltungen und die vorübergehende Schließung von Kultureinrichtungen treffen die Menschen, die in Kulturbetrieben arbeiten, aber vor allem die, die freiberuflich tätig sind, besonders hart. Ich bitte Sie deshalb, darüber nachzudenken, ob Sie gekaufte Eintrittskarten für abgesagte Veranstaltungen oder Ihr Theaterabonnement wirklich zurückgeben möchten. Mit Ihrem Verzicht auf Rückforderung zeigen Sie Solidarität mit den Kulturschaffenden. Alle können dazu beitragen, das kulturelle Leben in Tübingen für die Zeit nach der Krise zu bewahren.«
Soforthilfen möglich
Die Stadt Tübingen prüft derzeit, welche Unterstützungsmaßnahmen es von Bund, Land und Kommunen für Kulturschaffende geben wird und inwieweit Honorar- und Einnahmeausfälle vermieden oder kompensiert werden können. Sobald mehr Klarheit über die Möglichkeiten und Ansprechpartner herrscht, wird die Stadtverwaltung darüber informieren. Als erste Handreichung sollen die nachfolgenden Informationen dienen. Sie folgen den Handlungsempfehlungen des Deutschen Kulturrats.
Was können selbstständige Künstlerinnen und Künstler direkt tun? Selbstständige in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an Künstlersozialkasse senden. Sollten Sie sich in einer akuten Notlage befinden, ist die örtliche Stelle der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin. Einnahmeausfälle sollten auf jeden Fall dokumentiert werden.
Wer aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann sehr wahrscheinlich eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz sollten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt bekommen. Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten können Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Betroffene können sich zur Beantragung direkt an die GVL wenden.
Was können Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft direkt tun? Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde deutlich erleichtert. Außerdem gibt es Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden und zur Reduzierung von Steuervorauszahlungen. (a)