TÜBINGEN. Das Verfahren gegen drei angeklagte Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen, Abteilung Physiologie kognitiver Prozesse, ist aufgehoben worden. Gegen die Zahlung von Geldauflagen und nach Einreichung eines weiteren Gutachtens, ist das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen alle drei Angeklagten vorläufig eingestellt worden.
Dem Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, der im Zusammenhang mit den in Tübingen ausgeführten Affenversuchen entstanden war, wird somit erst einmal nicht weiter nachgegangen. (GEA)