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Aktuell Affenversuche

Geldauflagen gezahlt: Prozess gegen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts eingestellt

Die Hauptverhandlung, die im Zusammenhang mit den in Tübingen ausgeführten Affenversuchen steht, hätte  am 7. Januar 2019 stattgefunden. Unter anderem die Zahlung von Geldauflagen führte zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens.

Ein Rhesus-Affe mit einem Implantat in der Tierhaltung im Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. Foto: Marijan Murat/dpa
Ein Rhesus-Affe mit einem Implantat in der Tierhaltung im Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen. Foto: Marijan Murat/dpa

TÜBINGEN. Das Verfahren gegen drei angeklagte Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in  Tübingen, Abteilung Physiologie kognitiver Prozesse, ist aufgehoben worden. Gegen die Zahlung von Geldauflagen und nach Einreichung eines weiteren Gutachtens, ist das Verfahren gemäß § 153a StPO gegen alle drei Angeklagten vorläufig eingestellt worden.

Dem Vorwurfs des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, der im Zusammenhang mit den in Tübingen ausgeführten Affenversuchen  entstanden war, wird somit erst einmal nicht weiter nachgegangen. (GEA)