TÜBINGEN. Eigentlich sollten die FFH-Gebiete in Deutschland schon längst endgültig festgelegt sein. Diese besonderen Schutzgebiete auf Initiative der EU - FFH steht für Fauna-Flora-Habitat - sind zwar schon 2001 und 2005 nach Brüssel gemeldet worden und dort 2007 genehmigt. Aber endgültig wurde auf deutscher Seite kein Knopf dran gemacht, sodass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Um dies und die damit verbundenen empfindlichen Strafen abzuwenden, hat das Regierungspräsidium Tübingen die Grenzen der Gebiete nun genauer gezogen.
Vom Kartenmaßstab 1:25 000 wurde der Grenzverlauf beim Maßstab 1:5000 konkretisiert, sodass bei jedem Flurstück klar ist, wozu es gehört. Grob bedeutet dies, so wurde bei einer Informationsveranstaltung im Hörsaalzentrum Auf der Morgenstelle in Tübingen erläutert, dass es Abweichungen im Bereich von 50 Metern geben kann. Insgesamt gibt es bei den FFH-Gebieten in Baden-Württemberg , die 11,6 Prozent der Landesfläche ausmachen, aber nur geringe Abweichungen.
An dem, was in den FFH-Gebieten erlaubt ist oder nicht, ändert sich nichts. Inhaltlich bleibt alles beim Alten, versichert der Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser. »Es wird keine zusätzlichen Gebote oder Verboten geben.« Auch werden keine neuen FFH-Gebiete ausgewiesen. Diese seien nicht Gegenstand des Verfahrens.
Im Kreis Tübingen gibt es die FFH-Gebiete Albvorland bei Mössingen und Reutlingen, Albtrauf zwischen Mössingen und Gönningen, Rammert, Schönbuch, Neckar und Seitentäler bei Rottenburg sowie das Gebiet Spitzberg, Pfaffenberg, Kochhartgraben und Neckar. Die Pläne werden von 9. April bis 8. Juni öffentlich ausgelegt und sind auch im Internet zugänglich. (GEA)