KUSTERDINGEN. Im Grundsatz sind sich Verwaltung und die Räte einig: Die Gemeinde wird künftig Teile ihres Grundstücksbesitzes in Erbbaupacht vergeben. Der Verwaltungsausschuss spricht nach der jüngsten Sitzung zwar keine Empfehlung aus; der Gemeinderat soll entscheiden. Der Vertragsentwurf vom Reutlinger Notar Friedrich Reisser liegt vor, doch weil er selbst nicht da war, mochten die Räte nicht über die beiden noch offenen Kernpunkte entscheiden: den Anfangssatz des Erbbauzinses und die damit unter Umständen verbundene Instandhaltungsklausel. Zwischen 2 und 3,5 Prozent bewegen sich die Vorschläge für die Pacht. Nina Zorn und Johannes Ferber (Härtenliste) plädierten dafür, dass die Erbbauverträge attraktiv sein müssten, soll das Ganze funktionieren. Abschreckend wirkten im Entwurf Klauseln wie die Neuwertversicherung und eine eventuelle Nachbesserung. Notar Reisser wird nun um schriftliche Erläuterung und Teilnahme bei der Gemeinderatssitzung gebeten, bei der endgültig über den Vertrag entschieden werden soll. (ham)