TÜBINGEN. »Tübingens einzigartiger Stadtkern bietet viele historische Schätze«, sagt der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, dessen Behörde für diese Angelegenheit zuständig ist. Er begrüßt die Entscheidung, mit der frühere Regelungen wie die seit vier Jahrzehnten bestehende Altstadtsatzung ergänzt werden.
»Die Satzung ermöglicht verbesserte Fördermöglichkeiten für Kulturdenkmäler und steuerliche Erleichterungen für alle anderen Hausbesitzer in der Altstadt«, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. »Das ist ein großer Fortschritt für den Erhalt unserer einzigartigen Altstadt.«
350 Häuser waren zuvor als Kulturdenkmale eingestuft. Stadt und Denkmalpflege haben zudem einen Werteplan erstellt. Darin sind über 600 besondere Bauwerke in mehr als 50 Straßen und Gassen dokumentiert. Nun gilt die Gesamtanlage als geschützt. Wer am Haus etwas verändern möchte – auch Markisen, Farbe oder Außenbeleuchtung – muss sich das vorher vom Denkmalamt genehmigen lassen. (-jk)