Der 52-jährige Dußlinger muss allerdings nicht ins Gefängnis. Er leidet unter einer hirnorganischen Persönlichkeitsstörung, wahrscheinlich hervorgerufen durch jahrelangen Drogenmissbrauch und eine lang anhaltende und unbehandelte Geschlechtskrankheit. Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer war der Angeklagte bei der Tat nur vermindert schuldfähig. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung des Dußlingers in einem psychiatrischen Krankenhaus an, auch weil er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In seinem Urteil hielt sich die Kammer an das Plädoyer von Staatsanwältin Silke Lindemann. (GEA)