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Aktuell Prozess

Dußlinger Hammerattacke: Täter vermindert schuldfähig

Nach längeren Streitereien ging ein 52-Jähriger Dußlinger auf seinen Wohnungsnachbarn mit einem Hammer los. Tübinger Landgericht verurteilt den Schläger zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes und ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
TÜBINGEN. Der Täter klingelte an der Tür seines Nachbarn und als der öffnete, schlug er ihn ohne jegliche Vorwarnung mit einem Zimmermannshammer nieder. Das Tübinger Landgericht sah in dem Geschehen, das sich in den frühen Morgenstunden des 22. Juli 2019 in Dußlingen ereignete, einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und verurteilte den Angeklagten am Mittwoch zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren.  Der Tat vorausgegangen waren heftige Streitereien.

Der 52-jährige Dußlinger muss allerdings nicht ins Gefängnis. Er leidet unter einer hirnorganischen Persönlichkeitsstörung, wahrscheinlich hervorgerufen durch jahrelangen Drogenmissbrauch und eine lang anhaltende und unbehandelte Geschlechtskrankheit. Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer war der Angeklagte bei der Tat nur vermindert schuldfähig. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung des Dußlingers in einem psychiatrischen Krankenhaus an, auch weil er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In seinem Urteil hielt sich die Kammer an das Plädoyer von Staatsanwältin Silke Lindemann. (GEA)