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Aktuell Verkehr

Ausbau der vierspurigen B27 bei Mössingen: Nächste Phase beginnt

Die Verfahren für den Aus- und Neubau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren gehen in die nächste Runde. Wie die Trasse verläuft, zeigt auch ein Video.

MÖSSINGEN/BODELSHAUSEN. Die geänderten und ergänzten Pläne sowie die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit werden jetzt in Hechingen und Mössingen ausgelegt, ebenso sind sie online abrufbar. Das Regierungspräsidium gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen. Die Behörde teilt dazu mit:

Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat im Dezember 2019 den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neu- und Ausbau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im Regierungspräsidium Tübingen gestellt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fand ab Juni 2020 die erste öffentliche Auslage der Planunterlagen bzw. der Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei den betroffenen Städten Mössingen und Hechingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen nebst Anhörung der betroffenen Öffentlichkeit statt.

Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sowie im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Änderungen in technischen Regelwerken wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst. Diese Änderungen beziehen sich insbesondere auf die technische Straßenplanung, die schalltechnischen Untersuchungen, die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung und des Luftschadstoffgutachtens sowie die Landschaftsplanung. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie der Fachbeitrag Klima. Die beiden bisher geplanten Parkplätze mit WC-Anlagen beidseitig der B 27 neu bei Bad Sebastiansweiler sind mit allen dazugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht mehr Bestandteil der Planungen. An der Trassenführung ergaben sich keine Änderungen.

Unterlagen liegen einen Monat lang aus

Die zusätzlichen und geänderten Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 27. März, bis einschließlich Mittwoch, 26. April, bei den betroffenen Städten Mössingen und Hechingen sowie den betroffenen Gemeinden Bodelshausen, Nehren und Ofterdingen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Veröffentlichung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Auslage wird in den Städten und Gemeinden zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, zu den jetzt ausgelegten Unterlagen Einwendungen zu erheben, erteilt. Nicht ortsansässige Grundstücksbetroffene werden von den Städten und Gemeinden angeschrieben.

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium den Trägern öffentlicher Belange, wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu den jetzt ausgelegten Unterlagen geben. Sowohl private Betroffene wie auch Umweltvereinigungen und Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 9. Juni, Einwendungen erheben oder Stellungnahmen abgeben.

Die Straßenbauverwaltung wird begleitend zur Auslegung Bürgersprechstunden anbieten. Darüber informiert die Straßenbauverwaltung gesondert. (pm)