Die 17-Jährige hatte sich in der Nacht zum Sonntag mit Freunden am Anlagensee aufgehalten und gefeiert. Auch der ihr nur flüchtig vom Sehen her bekannte Beschuldigte war mit seinen Freunden dort. Zwischen den feiernden Gruppen ergaben sich lose Kontakte. Nach den bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen verlor die Jugendliche kurz nach Mitternacht ihre Bekannten kurzzeitig aus den Augen. Darauf soll der 20-Jährige sie in eine dunkle Ecke gezogen, zu Boden gebracht und trotz ihrer Gegenwehr vergewaltigt haben. Danach verließ er den Park. Am frühen Sonntagmorgen wurde die Tat angezeigt. Die Kriminalpolizei übernahm unverzüglich die Ermittlungen. Über Zeugenangaben konnte der Beschuldigte identifiziert und an seiner Tübinger Wohnanschrift vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der bislang unbescholtene, deutsche Staatsangehörige am Montagnachmittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft an. (pol)