STUTTGART. Die aktuellen Infektionszahlen sind trotz des fast dreiwöchigen Lockdowns immer noch sehr hoch und die derzeitige tatsächliche Infektionssituation ist deutschlandweit nach Aussagen führender MedizinerInnen nicht realistisch einschätzbar. Zudem hat die ansteckendere Mutation des Covid-19 Virus aus England Baden-Württemberg erreicht. Daher erklären der Berufsschullehrerverband (BLV), der Philologenverband (PhV), der Realschullehrerverband (RLV), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Grundschulverband und der Verein für Gemeinschaftsschulen BW e.V., dass die Schulen in einem nächsten Schritt im Wechselbetrieb geöffnet werden müssen.
Vor einer Schulöffnung muss jetzt von den politischen Verantwortlichen verlässlich festgelegt werden, ab welcher Inzidenzzahl und unter welchen möglicherweise weiteren zu definierenden Bedingungen der schrittweise Übergang zu Wechsel- und später zu Präsenzunterricht stattfinden kann, um auch für die weitere Zukunft Verlässlichkeit zu schaffen. Die schulischen Interessenvertretungen raten in diesem Zusammenhang dazu, die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb 1:1 umzusetzen. Diese sehen bei Sieben-Tages-Inzidenzwerten über 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern Wechselunterricht für alle Klassenstufen vor, bei einer Inzidenz über 35 Wechselunterricht an den weiterführenden Schulen.
Wechselunterricht, kein »freiwilliger« Unterrichtsbesuch
Viele Schulen haben bereits vom letzten Lockdown im Frühjahr Modelle für den Wechselunterricht in der Schublade und können diese ab 18.1. umsetzen. Hierfür sollten die Schulen flexible Umsetzungsmöglichkeiten in eigener Verantwortung erhalten und keine starren Vorgaben von Seiten des Kultusministeriums.
Im Wechselunterricht sind die Lehrkräfte mit dem Präsenzunterricht der halben Klassen und den Aufgabenstellungen für die andere Klassenhälfte voll ausgelastet. Sie können in dieser Situation nicht zusätzlich eine Notbetreuung für die Kinder übernehmen, die zu Hause nicht betreut werden können. Hierfür muss anderes Personal gefunden werden. Aufgabe der Schulen und Lehrkräfte ist das Unterrichten der Kinder, nicht eine bloße Betreuung.
»Freiwilligkeits-Lösungen« (Eltern entscheiden darüber, ob ihre Kinder in die Schule gehen) lehnen die schulischen Interessenvertretungen aus diesem Grund ab. Dies wäre eine defacto Abschaffung der allgemeinen Schulpflicht, verletzt dadurch den Gleichheitsgrundsatz und lässt Kinder auf der Strecke bleiben.
Ohne Masken geht's nicht
Aus Sicht der schulischen Interessenvertretungen ist es nicht länger verantwortbar, die Beschäftigten und die Kinder ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen in die Einrichtungen zu schicken. Es ist grob fahrlässig, dass den Grundschulen und Kindertagesstätten bisher keine Masken zur Verfügung gestellt werden. Dort wie an den weiterführenden Schulen sind Masken notwendig, nicht zuletzt, da dort ein Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Die Grundschulen und Kindertagesstätten brauchen umgehend Alltagsmasken und zertifizierte FFP2- Masken.
Raumluftreiniger fürs Klassenzimmer
Für die weiterführenden Schulen fordern alle Interessenvertretungen den Ersatz der vom Sozialministerium bereitgestellten unzureichenden KN95-Masken mit nur 85% Filterwirkung durch vollwertige FFP2-Masken. Außerdem fordern alle unterzeichnenden Organisationen das Kultusministerium und die kommunalen Träger (organisiert in Städtetag und Gemeindetag) auf, schnellstens gemeinsame, praktikable und umsetzbare Lösungen finden, um für alle Unterrichtsräume schnellstmöglich Raumluftfilteranlagen zu beschaffen und zu installieren. Das Schwarze-Peter-Spiel der Zuständigkeiten muss jetzt ein Ende haben. Die Schulen — Lehrkräfte, Schüler und Eltern — warten auf Lösungsmöglichkeiten, um den Schulbetrieb dauerhaft und sicher aufrecht erhalten zu können.
Grundsätzlich fordern die Unterzeichnenden einen intensiven und regelmäßigen Austausch der politischen und administrativen Entscheidungsträger mit den Interessenvertretungen der Lehrkräfte, Schulleitungen, Schüler und Eltern, um alle dringend notwendigen Detailregelungen rund um die Schulgestaltung während der Pandemie gemeinsam auf den Weg zu bringen.
Alle Beteiligten sind sich einig, dass es im Interesse der Kinder und Jugendlichen liegt, Kindertagesstätten und Schulen besuchen zu können. Die Landesregierung muss allerdings die Bedingungen sicherstellen, unter denen eine Öffnung unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes auch vertretbar ist. (pm)