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Was die Astrazeneca-Änderung für das Impfen in Baden-Württemberg bedeutet

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass der Astrazeneca-Impfstoff in der Regel nur noch bei Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden soll. Was bedeutet das für die Impfkampagne des Landes?

Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca
Eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca steht auf einem Tisch. Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild
Eine Ampulle mit dem Corona-Impfstoff des Herstellers Astrazeneca steht auf einem Tisch. Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild

STUTTGART. Baden-Württemberg setzt die neue vorsorgliche Altersbeschränkung für den Impfstoff Astrazeneca von heute an um. Das Präparat soll in der Regel nur noch für Menschen ab 60 Jahren eingesetzt werden, beschlossen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Dienstagabend. Unter 60-Jährige sollen sich »nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung« weiterhin damit impfen lassen können. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) erklärte, die Impfkampagne laufe weiter und werde entsprechend angepasst. Hintergrund für die Beschränkung bei Astrazeneca sind Fälle von Blutgerinnseln (Thrombosen) in Hirnvenen. Erst Mitte März waren Astrazeneca-Impfungen nach einer einige Tage langen Impfpause und neuen Überprüfungen wieder angelaufen.

Größter Teil der Impfberechtigten ist über 60 Jahre alt

Das Gesundheitsministerium in Stuttgart erklärte, in Baden-Württemberg sei der größte Teil der momentan Impfberechtigten über 60 Jahre alt. »Sie sind also nicht von der Einschränkung betroffen, die Impfung der hochpriorisierten Gruppen geht also weiter«, hieß es in der Mitteilung vom Dienstagabend. Auch Jüngeren werde das Angebot gemacht, sich mit Astrazeneca impfen zu lassen, aber nur unter den neuen Bedingungen samt Risikoanalyse.

Für Menschen, die schon einen Termin für eine Impfung mit Astrazeneca gebucht haben, diesen aber nun nicht mehr wahrnehmen wollen oder können, gebe es folgende Lösung: »In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.«

Das Ministerium wollte aber nicht ausschließen, dass die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht funktioniert. In dem Fall solle man sich auf eine Warteliste setzen lassen. »Die Impfzentren sowie die Mitarbeitenden der Anmeldesysteme wurden noch am Abend über das neue Prozedere informiert. Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Beginn der Umstellung noch zu Unregelmäßigkeiten kommt.«

Zwei Möglichkeiten für Zweitimpfung

Jüngere Menschen unter 60, die schon die erste Dosis Astrazeneca erhalten haben, haben laut dem Beschluss zwei Möglichkeiten: Sie können auch die Zweitimpfung von Astrazeneca bekommen, nach Rücksprache mit dem Arzt, »sorgfältiger Aufklärung« und »individueller Risikoanalyse«. Zweite Option: Die Betroffenen warten auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkomission (Stiko) zur Zweitimpfung, die voraussichtlich bis Ende April vorlegen soll.

Die ersten Zweitimpfungen mit Astrazeneca sind laut Stiko nach der empfohlenen Wartezeit von zwölf Wochen und dem Impfstart des Vakzins im Februar für Anfang Mai vorgesehen. Nach Angaben der Gesundheitsminister prüft die Kommission, ob eine weitere Impfung mit einem anderen Impfstoff eine mögliche Option ist. (dpa)