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Verwaltungsgerichtshof: Schuhgeschäft klagt gegen 2G-Regel

Sind Bücher und Blumen Dinge des täglichen Bedarfs? Richter in Bayern meinen »ja« und kippen die 2G-Vorschrift für Buch- und Blumenläden. Eine ähnliche Klage ist in Baden-Württemberg anhängig.

2G-Regel
Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Michael/dpa
Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin.
Foto: Michael/dpa

MANNHEIM. Ein Schuhgeschäft will in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel kippen. Es handele sich um eine Filiale eines Unternehmens mit Sitz außerhalb Baden-Württembergs, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag auf dpa-Anfrage mit. Die Entscheidung zu der Vorschrift, nach der in der Corona-Pandemie nur geimpfte oder genese Menschen Zutritt haben, werde nächste Woche ergehen. Die Klage werde ähnlich begründet wie in Bayern.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass für Bekleidungs-, Bücher- und Blumenläden die 2G-Regel nicht gilt. Ihr Angebot diene der »Deckung des täglichen Bedarfs«. Auch der Schuhladen in Baden-Württemberg argumentiert laut VGH, seine Ware gehöre zur Grundversorgung.

Unterschiedliche Regeln sorgen für Verwirrung

In der Grenzregion wie etwa in Ulm und Neu-Ulm sorgen die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Regelungen in Bayern und Baden-Württemberg bei Kunden für Verwirrung - und bei Händlern für Frust.

In einem weiteren Eilverfahren am VGH Baden-Württemberg klagt eine Bekleidungskette gegen Kontrollpflichten für die Geschäftsleute, wie Prüfung der Impf- und Personalausweise. Auch dieser Fall soll kommende Woche entschieden werden.

Bislang sind nach den Worten eines VGH-Sprechers noch keine Hauptverhandlungen im Zusammenhang mit Corona-Beschränkungen entschieden worden. Das liege an der unerwartet hohen Zunahme der Eilverfahren. Insbesondere über die zwangsweisen Betriebsschließungen des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hätte im Jahr 2021 entschieden werden sollen.

Dazu habe die Kapazität nicht gereicht. Nun wollen die Mannheimer Richter von den Expertisen profitieren, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Bundesnotbremse zurate gezogen hatte. Mitte Dezember 2021 hatten die Mannheimer ihre Karlsruher Kollegen gebeten, ihnen die wissenschaftlichen Stellungnahmen zukommen zu lassen. (dpa)