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Verfahren gegen Corona-Schnelltestzentren in Freiburg

Tupfer für einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest
Ein medizinischer Mitarbeiter hält einen Tupfer für einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest in der Hand. Foto: Michael/dpa
Ein medizinischer Mitarbeiter hält einen Tupfer für einen Abstrich für einen Corona-Schnelltest in der Hand.
Foto: Michael/dpa

FREIBURG. Wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Testzentren hat die Staatsanwaltschaft Freiburg etwa zehn Ermittlungsverfahren anhängig. Die Ermittlungen seien ins Rollen geraten, weil es Anzeigen aus der Bevölkerung gegeben habe, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Unter anderem sollen Tests falsch oder gar nicht vorgenommen worden sein. Diese Schnelltests sollen dann möglicherweise abgerechnet worden sein. Zuvor hatte mehrere Medien über das Thema berichtet.

Der Sprecher sagte, es sei schwierig an die entsprechenden Daten heranzukommen. So hätten Betreiber von mehreren Testzentren Sammelmeldungen abgeben können. Und da sei es schwierig, die Daten einzeln aufzuschlüsseln.

Landesweite Daten zum möglichen Betrug bei Schnelltests gibt es nicht. Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart seien keine solcher Verfahren anhängig, sagte eine Sprecherin. In mehreren Bundesländern waren Verdachtsfälle bekannt geworden. (dpa)