Nach der Gerichtsentscheidung zu Schildern für ein freiwilliges Tempo 30 in einigen Bodenseegemeinden hat die Deutsche Umwelthilfe Rechtsmittel angekündigt. Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte unlängst entschieden, dass Anwohner die umstrittenen Schilder von ihren Grundstücken entfernen müssen, weil die selbst gestalteten Tafeln mit amtlichen Tempo-Schildern verwechselt werden könnten.
Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, es solle gegen die Entscheidung Beschwerde bei der nächsten Instanz eingelegt werden, dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Die Umweltorganisation unterstützt nach eigenen Angaben die Kläger von der Bodenseehalbinsel Höri. Der VGH ist das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg.
Gericht: Selbst gestaltete Schilder können verwechselt werden
Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte unlängst entschieden, dass Anwohner die umstrittenen Schilder entfernen müssen, weil das Gesamtbild eines Schildes beim flüchtigen Betrachten maßgeblich sei. Auf den Tafeln sind etwa das Wort »Freiwillig«, ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen.
In den Kommunen gilt nach früheren Angaben die übliche Begrenzung von 50 Stundenkilometern. Die Freiburger Beschlüsse zu drei Fällen sind nach früheren Angaben noch nicht rechtskräftig.
Umwelthilfe: Grundsätzliche Rechtsfrage
»Bei der von der DUH unterstützten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit «Freiwillig-Tempo-30»-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren«, erklärte Resch. Es handele sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklärt werden müsse.
Wann das eigentliche Gerichtsverfahren in der Hauptsache stattfinden wird, ist Resch zufolge bisher offen. In Freiburg seien unlängst Eilanträge der Kläger abgelehnt worden. »Wir werden alles daran setzen, dass bis zur Gerichtsverhandlung durch die aufgestellten Schilder weiterhin für ein langsameres Fahren in den kurvenreichen Höri-Dörfern geworben werden darf«, sagte Resch.
Zwangsgeld von 800 Euro angedroht
Das Landratsamt Konstanz hatte laut Freiburger Gericht bereits im April angeordnet, die Schilder zu entfernen. Anwohnern, die die Schilder aufgestellt hatten, wurde jeweils ein Zwangsgeld von 800 Euro angedroht.
Wie das Gericht bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt hatte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer »Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm« auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden. (Rechtssachen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)
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