MANNHEIM. Die Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 werden mit der Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof voraussichtlich scheitern. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) zog am Mittwoch die Klagebefugnis des Klägers, eines Mitglieds der S-21-kritischen Ingenieure 22, in Zweifel. Genau zehn Jahre nach dem »Schwarzen Donnerstag« sahen die Mannheimer Richter keine besondere Betroffenheit des 80-jährigen Hans Heydemann - und damit auch keine Zulässigkeit seiner Klage gegen das für die Brandschutz-Genehmigungen verantwortliche Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Er sei von den Plänen nicht stärker betroffen als jeder andere Nutzer der Bahn am neuen Stuttgarter Bahnknoten. Das »Nadelöhr« der Zulässigkeit habe der Kläger deshalb nicht durchdrungen, erläuterte VGH-Vize-Chef Rüdiger Albrecht. Allerdings will der 5. Senat in seinen internen Beratungen auch die Klagegründe beleuchten (Aktenzeichen 5 S 969/18).
Heydemann hatte argumentiert, dass er als regelmäßiger Bahnfahrer und Stuttgarter Bürger von brandschutzrechtlichen Mängeln des unterirdischen Bahnhofs in seinen Grundrechten verletzt werden würde: dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. »Wenn ich in ein solches Ereignis hineingerate - wie komme ich dann lebend raus?«, sagte Heydemann mit Blick auf einen möglichen Brand in der geplanten Station. Er zeigte sich enttäuscht, dass das Gericht sich in der Verhandlung nicht mit den inhaltlichen Aspekten seiner Klage beschäftigt habe.
Die Deutsche Bahn hofft hingegen, dass der für sie und das EBA positive Tenor des Gerichts sich auch in der Entscheidung niederschlägt. »Das Eisenbahn-Bundesamt hat als zuständige Behörde das Brandschutzkonzept für den künftigen Stuttgarter Hauptbahnhof umfänglich geprüft und genehmigt«, sagte ein Bahnsprecher. »Deshalb sehen wir dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs mit Zuversicht entgegen.« Dieses will seine endgültige Entscheidung an diesem Donnerstag öffentlich machen. (dpa)