STUTTGART. Mit einer neuen Quarantänepflicht will Baden-Württemberg Shopper und Wintersportler bei ihren Kurztrips über die Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz nun doch ausbremsen. Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den Grenzregionen werde die Verordnung für die Einreise von diesem Mittwoch (23. Dezember) an angepasst, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.
Ohne die verpflichtende Zehn-Tages-Quarantäne darf nun nur noch einreisen, wer nicht überwiegend als Tourist oder zum Einkaufen in der Grenzregion gewesen sei. Mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung vollzieht der Südwesten einen Schritt, den Bayern schon Ende November gegangen war.
Nach der neuen baden-württembergischen Verordnung soll es Ausnahmen für einen Kurztrip in ein ausländisches Risikogebiet unter 24 Stunden nur noch bei triftigen Gründen geben. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten. Die Quarantäne-Pflicht gilt zudem auch weiter nicht für diejenigen, die für weniger als drei Tage (72 Stunden) einreisen, um Verwandten ersten Grades, ihre Ehepartner oder Lebensgefährten zu besuchen oder wegen des geteilten Sorgerechts über die Grenze kommen.
Durch die Verschärfung der Regeln für den kleinen Grenzverkehr könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren oder im Elsass einkaufen noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg shoppen gehen. »Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden«, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Zuerst hatte das »Badische Tagblatt« über die Pläne berichtet.
Baden-Württemberg hatte zunächst anders als Bayern an einer Ausnahmeregelung festgehalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne mussten. Konkret galt diese Ausnahmeregelung bislang für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hatten.
Frankreich hatte allerdings bereits einen Tag vor Beginn des deutschen Lockdowns seine bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert. Die landesweite Schließung aller Geschäfte war im Nachbarland bereits am 28. November wieder aufgehoben worden, eine Sonderausgangsbescheinigung ist seit einer Woche nicht mehr notwendig. Menschen aus Baden-Württemberg konnten bislang also ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren.
Zuletzt hatte die Elsass-Metropole Straßburg ebenso Mühlhausen (Mulhouse) am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag Kunden aus dem badischen Grenzgebiet angezogen. Auch das große Outlet-Center im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von der Grenze entfernt, war am Sonntag geöffnet. (dpa)