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Schluss mit Gratistests: Wer von Montag an bezahlen muss und wer nicht

Vielerorts kommen Ungeimpfte nur mit negativem Coronatest rein. Den müssen die allermeisten ab Montag selbst zahlen. Ein Ausblick auf die neuen Regeln.

Eine Warteschlange vor der Teststation auf dem Tübinger Marktplatz.  ARCHIVBILD: GOLLNOW/DPA
Eine Warteschlange vor der Teststation auf dem Tübinger Marktplatz. ARCHIVBILD: GOLLNOW/DPA
Eine Warteschlange vor der Teststation auf dem Tübinger Marktplatz. ARCHIVBILD: GOLLNOW/DPA

STUTTGART. Für Ungeimpfte wird es ab Montag teuer. Dann müssen sie Coronatests selbst bezahlen. Der negative Test ist vielerorts die Eintrittskarte. Hier die Neuregelung im Detail:

- Warum müssen Ungeimpfte den Schnelltest selbst bezahlen?

Ab diesem Montag müssen Ungeimpfte ihre Schnelltests grundsätzlich selbst bezahlen. Davor hat der Staat die Kosten für mindestens einen Test pro Woche übernommen. Die Neuregelung begründet das Bundesgesundheitsministerium in der Coronavirus-Testverordnung vom 21. September wie folgt: »Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht länger erforderlich.«

- Für wen sind Schnelltests weiter kostenlos?

Es gibt Ausnahmen von der neuen Bezahlpflicht. Auch nach dem 11. Oktober gibt es mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche gratis für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können. Darunter fallen auch Kinder bis zwölf Jahre, für die in Deutschland kein Impfstoff zugelassen ist. Ebenso Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, denen die Ständige Impfkommission (Stiko) die Impfung nicht empfiehlt. Gruppen, für welche die Stiko erst kürzlich eine Impfempfehlung ausgesprochen hat, bekommen für kostenlose Tests eine Fristverlängerung: Stillende bis zum 10. Dezember, Schwangere und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren bis zum 31. Dezember. Ebenfalls umsonst können Menschen sich nach überstandener Infektion aus der Quarantäne freitesten.

Außerdem werden mit dem Antigen-Verfahren regelmäßig Tests in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Heimen für behinderte Menschen durchgeführt. Dort sind die Tests für Bewohner sowie Personal und Besucher kostenfrei. Zudem müssen Arbeitgeber auf eigene Kosten ihren Beschäftigten – sofern die nicht ausschließlich zuhause arbeiten – mindestens zwei Schnelltests pro Woche anbieten.

- Welche Nachweise braucht es für Gratistests?

Zwei Dokumente sind erforderlich: der Personalausweis zur Identitätsfeststellung und ein Schreiben, das den Anspruch auf Gratistests belegt. Bei Kindern und Jugendlichen geht das Alter aus dem Personalausweis hervor. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen das durch ein ärztliches Attest beglaubigen. Die Diagnose ist darin allerdings nicht zu nennen. Eine Schwangerschaft kann mit dem Mutterpass nachgewiesen werden.

- Wie viel kostet ein Schnelltest?

Der Preis für einen Antigen-Schnelltest liegt für Privatpersonen laut Verbraucherzentrale zwischen 18 und 40 Euro.

- Wofür brauchen Ungeimpfte einen Schnelltest?

In vielen Lebensbereichen gilt die 3G-Regel mittlerweile als Zugangsvoraussetzung: Rein kommt nur, wer genesen, geimpft oder getestet ist. Als Nachweis reicht meist ein negativer Antigen-Schnelltest. Das ist derjenige Test, bei dem medizinisches Personal in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen einen Nasen- oder Rachenabstrich macht und die Probe vor Ort auswertet, sodass das Ergebnis 15 Minuten später vorliegt. Was wo genau gilt, schreibt für Baden-Württemberg die Corona-Verordnung vom 15. September vor.

Schnelltests müssen Ungeimpfte demnach aktuell vorlegen für körpernahe Dienstleistungen beispielsweise beim Frisör oder im Nagelstudio, für den Besuch der Innengastronomie, für die Übernachtung in Hotels, für den Zutritt zu Freizeiteinrichtungen wie etwa Bibliotheken und Museen, Messen und Kongressen, Sporthallen, Bädern und Saunen, Ausflugsschiffen und Touristenbussen, Zoos und Freizeitparks – sofern es sich dabei um geschlossene Räume handelt. Das gilt ebenso für die Teilnahme an Veranstaltungen wie Kino und Theater, Stadtfeste und Betriebsfeiern oder auch Konzerte und Sportereignisse: Drinnen ist immer ein Test erforderlich, bei Open-Air erst ab 5 000 Besuchern beziehungsweise wenn draußen der Mindestabstand unterschritten wird.

- Wie lang gilt ein Schnelltest?

Das negative Ergebnis eines Antigen-Schnelltests gilt für 24 Stunden.

- Wo kommen Ungeimpfte ohne Test rein?

Geschäfte, die der Grundversorgung dienen – also etwa Supermärkte, Wochenmärkte und Drogerien – darf jedermann jederzeit besuchen. Ebenfalls ohne Einschränkungen möglich ist der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen. Auch öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn kann weiterhin jeder ohne Nachweise nutzen. Ebenfalls dauerhaft von Nachweispflichten ausgenommen sind Patienten von Gesundheits-Dienstleistern wie etwa Physiotherapeuten, Logopäden oder Geburtshelfern.

Keinen Test vorlegen müssen auch Nicht-Geimpfte beim Besuch des Einzelhandels, der Außengastronomie, von Freizeiteinrichtungen mit Außenbereich wie Bädern, Zoos und Freizeitparks, von Openair-Veranstaltungen mit weniger als 5 000 Besuchern sowie von privaten Treffen. Das gilt jedoch nur aktuell und kann sich bei verschärfter Coronalage ändern.

Kinder bis sechs Jahre kommen immer überall rein – auch ohne genesen, geimpft oder getestet zu sein. Dasselbe gilt für Schüler. Sie müssen keinen Extra-Test vorlegen, weil davon ausgegangen wird, dass sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Als Nachweis reicht der Schülerausweis.

- Gelten diese Regeln dauerhaft?

Derzeit gelten für Ungeimpfte zwar relativ kulante Regeln. Das ist den guten Kennzahlen zur Bewertung der Coronalage zu verdanken: In Baden-Württemberg liegt laut Landesgesundheitsamt die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner, die innerhalb von sieben Tagen zur stationären Behandlung aufgenommen wurden) bei 2,13. 191 Covid-Patienten werden zurzeit auf der Intensivstation behandelt.

Droht jedoch eine Überlastung der Kliniken mit Corona-Patienten, dann wird der Zugang stärker reglementiert. Die Warnstufe ist erreicht, sobald landesweit entweder die Hospitalisierungsinzidenz die Marke von 8 knackt oder aber mindestens 250 Covid-Patienten Intensivbetten belegen. Dann wird häufig selbst für draußen ein Antigen-Schnelltest verlangt, für drinnen ein PCR-Test. Der wird im Labor ausgewertet, das Ergebnis kommt später, ist zuverlässiger und gilt für 48 Stunden. Der Test ist teurer und bereits seit Längerem vom Nutzer selbst zu zahlen.

Die Alarmstufe greift ab einer landesweiten Hospitalisierungsinzidenz von wenigstens 12 beziehungsweise einer Intensivbetten-Belegung durch 390 oder mehr Covid-Patienten. Dann hilft meist auch kein Test mehr, sondern Ungeimpften wird der Zutritt per se verweigert – drinnen und draußen. 3G wird also auf 2G verkürzt. (GEA)