STUTTGART. Das Oberlandesgericht Stuttgart will ab dem 29. April gegen neun Angeklagte aus der mutmaßlichen »Reichsbürger«-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß verhandeln. Ihnen wird nach Angaben vom Mittwoch zur Last gelegt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und ein sogenanntes hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben. Unter den Angeklagten ist auch ein Mann, der am 22. März 2023 bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Reutlingen mehrfach mit einem halbautomatischen Schnellfeuergewehr auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos geschossen und dadurch zwei Beamte verletzt haben soll.
Staatssturz geplant und Tote einkalkuliert
Hintergrund ist eine großangelegte Anti-Terror-Razzia kurz nach dem Nikolaustag 2022 in mehreren Bundesländern und im Ausland. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 27 Verdächtige angeklagt - auch vor den Oberlandesgerichten in München und Frankfurt am Main. In Frankfurt sind vor allem die vermutlichen Rädelsführer angeklagt, in Stuttgart der sogenannte militärische Arm und in München die übrigen mutmaßlichen Mitglieder. In Frankfurt und München haben die Gerichte nach Angaben vom Mittwoch noch nicht entschieden, ob sie die jeweilige Anklage zulassen und einen Prozess ansetzen.
Die Beschuldigten sollen vorgehabt haben, das politische System in Deutschland zu stürzen. Sie hätten bewusst Tote in Kauf genommen. Strukturen für eine eigene Staatsordnung hätten sie in Grundzügen schon ausgearbeitet, hatten die Ermittler damals erklärt. Als Staatsoberhaupt hätte Heinrich XIII. Prinz Reuß fungieren sollen. Auch Ressorts seien schon verteilt gewesen: So hätte die ehemalige Berliner Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann für Justiz zuständig sein sollen. Auch ein Soldat des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gehört zu den Beschuldigten.
Verhandlung in Stammheim wohl bis 2025
Die in Stuttgart Angeklagten sollen sich den Angaben zufolge zwischen Anfang 2022 und Spätsommer 2022 der Vereinigung angeschlossen und sich in verschiedenen Funktionen für den »militärischen Arm« engagiert haben. Dieser habe die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen sollen. Dazu sei schon mit dem Aufbau eines deutschlandweiten Systems von 286 militärisch organisierten Verbänden, sogenannten Heimatschutzkompanien, begonnen worden. Die »Heimatschutzkompanie Nr. 221« soll für den Bereich der Gebiete Freudenstadt und Tübingen zuständig gewesen sein.
Das OLG hat für das Staatsschutzverfahren unter dem Vorsitz von Joachim Holzhausen im Prozessgebäude Stammheim zahlreiche Termine bis Januar 2025 angesetzt. Die Angeklagten, die den Angaben nach beim Verhandlungsauftakt 42 bis 60 Jahre alt sein werden, sind in Untersuchungshaft. Zwei von ihnen würden auch Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen, teilte das OLG mit. Einer dieser beiden soll sich zudem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte strafbar gemacht haben. (dpa)