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Aktuell Recht

855 Reutlinger besitzen rund 5.900 Waffen und Waffenteile

Im umfangreichen Arsenal von Reichsbürger Markus L. waren auch 14 angemeldete Waffen.

5 900 Waffen und Waffenteile sind in Reutlingen registriert: Wer Genehmigungspflichtiges nutzen will, muss sein Interesse plausi
5 900 Waffen und Waffenteile sind in Reutlingen registriert: Wer Genehmigungspflichtiges nutzen will, muss sein Interesse plausibel machen. FOTOS: DPA/REISNER
5 900 Waffen und Waffenteile sind in Reutlingen registriert: Wer Genehmigungspflichtiges nutzen will, muss sein Interesse plausibel machen. FOTOS: DPA/REISNER

REUTLINGEN. Im Rahmen einer bundesweiten Razzia Ende März hat der Reichsbürger Markus L. für einen Großeinsatz im Reutlinger Ringelbachgebiet gesorgt und bei einem Schusswechsel mit den Einsatzkräften einen Polizisten angeschossen. Beim Tatortbesuch sprach Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) von einem »perversen Waffenarsenal« – und forderte ein schärferes Waffenrecht. Zumindest die Anzahl der legalen Waffen – anfangs war von 22 die Rede – ist leicht nachzurecherieren. Der Sportschütze Markus L. hat nach Angaben der Reutlinger Stadtverwaltung 14 Waffen ordentlich anmeldet: sieben Büchsen, zwei Flinten, drei Pistolen und zwei Revolver. Hinzu kommen 15 Waffenteile, wie etwa Wechselläufe.

»Die Reichsbürger fallen auch aufgrund ihrer ausgeprägten Waffen-Affinität auf«

Hätte das hiesige Ordnungsamt an diesem Punkt stutzig werden müssen? Nutzte L. Schlupflöcher, um auch legal an mehr Waffen zu kommen? Ein Medienbericht des Südkuriers hebt darauf ab. Auf GEA-Nachfrage erläutert Amtsleiter Albert Keppler allerdings, dass diese Waffenanzahl »überdurchschnittlich, aber nicht außergewöhnlich ist« – zumal für einen Sportschützen. Dass Markus L. der Reutlinger Waffenbehörde »Bedürfnisbescheinigungen« von zwei verschiedenen Schützenverbänden vorgelegt hat, sei ebenfalls nichts Verdächtiges.

Markus L. gehört zu den 855 Sportschützen, Jägern, Erben und Altbesitzern, auf die laut Albert Keppler im Stadtgebiet 5 900 Waffen und Waffenteile zugelassen sind: durchschnittlich also 6,9 Waffen und Waffenteile je Besitzer.

Als Untere Waffenbehörde vor Ort hat das Ordnungsamt die Übersicht – zumindest über die gemeldeten Exemplare. Es stellt die Waffenbesitzkarten aus, die Sportschützen, Jäger, Erben und Sammler benötigen. Nicht geladene Waffen dürfen – getrennt von der Munition – damit in der Öffentlichkeit transportiert werden.

Das Amt stellt auch den kleinen Waffenschein aus. Ihn muss beantragen, wer eine freie Waffe, also beispielsweise eine Schreckschuss- oder Signalpistole, in der Öffentlichkeit bei sich tragen will.

Das Ordnungsamt erteilt auch den großen Waffenschein, der erlaubt, Feuerwaffen »gebrauchsfertig in der Öffentlichkeit zu führen«. In Reutlingen gibt es laut Keppler allerdings nur einen einzigen Inhaber dieser Variante.

Ein Sportschütze als Antragsteller muss sich zunächst beim Sportverband eine »Bedürfnisbescheinigung« besorgen, die ihm unter anderem attestiert, dass er zur Sportausübung eine bestimmte Waffenart benötigt, seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig betreibt und dass er innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben hat. Die Stadt Reutlingen überprüft dann laut Keppler die »Zuverlässigkeit« durch Anfragen beim Bundeszentralregister, der Staatsanwaltschaft, der Polizei, dem Landeskriminalamt und dem Landesamt für Verfassungsschutz. Die Rechtmäßigkeit des Waffenbesitzes zu überprüfen, obliegt also der Behörde am Wohnort des Betroffenen: Dort laufen die Informationen zusammen – aber eben nur über die gemeldeten Waffen.

»Überdurchschnittlich, aber nicht außergewöhnlich viele Waffen«

Das Amt hat Restriktions- und Kontrollmöglichkeiten. Menschen mit Vorstrafe bekommen nicht einmal den kleinen Waffenschein. Wer schießt wann und wo? Gibt es noch ein begründetes »Bedürfnis« für eine Waffe oder ist der Antragsteller gar nicht mehr aktiv? Von den Schützenvereinen lasse sich das Amt dafür die Schießbücher vorlegen.

Insgesamt sei, entgegen dem bundesweiten Trend, der private registrierte Waffenbesitz in Reutlingen seit Winnenden »in den Sinkflug gegangen«, berichtet der Ordnungsamtsleiter. Er habe sich von zuvor 1 800 auf 1 000 Waffenbesitzkarten eingependelt: Nach dem Amoklauf des 17-Jährigen, der 2011 mit der Beretta-Pistole seines Vaters, eines Sportschützen, ein Blutbad anrichtete, bevor er sich selbst tötete, hätten viele ihre Waffen zurückgegeben.

Doch was besagen diese Zahlen? Bundesweit gehen Experten davon aus, dass zu den legalen Waffen doppelt so viele illegale hinzukommen. Gerade die Reichsbürger fallen »auch aufgrund der ausgeprägten Waffen-Affinität innerhalb der Szene« auf, heißt es auf GEA-Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV).

Die Gefahr, die von Reichsbürgern und sogenannten Selbstverwaltern ausgeht, stuft man dort bereits seit Beginn der Beobachtung im Jahr 2016 als hoch ein, weil es oft nicht bei der Affinität bleibt. »Etwa zehn Prozent der bekannten Milieuangehörigen befürworteten den Einsatz von Gewalt.«

Für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen geht das Landesamt derzeit von einem Personenpotenzial von etwa 730 bis 780 Reichsbürgern und Selbstverwaltern aus.

Zur Szene in einzelnen Landkreisen trifft der Verfassungsschutz allerdings keine Aussagen. Allgemein lasse sich feststellen, dass ländliche Regionen tendenziell ein höheres Aufkommen dieses Personenkreises aufwiesen als urbane.

Die Sicherheitsbehörden gingen, so heißt es weiter, konsequent gegen Reichsbürger und Extremisten vor. »Sie bekommen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr. Bereits erteilte Genehmigungen werden, wo irgend möglich, widerrufen.« So hätten die Waffenbehörden von mehr als 500 Waffen, die in den Händen extremistischer Waffenbesitzer waren, die Erlaubnis widerrufen. (GEA)