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Land lockert Corona-Regeln für Ungeimpfte - Clubs dürfen öffnen

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Ein Stückhen Normalität: Am Eingang einer Apotheke ist ein Hinweisschild angebracht. Foto: Arne Dedert
Ein Stückhen Normalität: Am Eingang einer Apotheke ist ein Hinweisschild angebracht.
Foto: Arne Dedert

STUTTGART. Ungeimpfte dürfen mit einem negativen Corona-Test ab Mittwoch wieder an vielen Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Das grün-schwarze Kabinett beschloss am Dienstag mit der neuen Corona-Verordnung deutliche Lockerungen, die wohl am Mittwoch in Kraft treten sollen. Ungeimpfte haben demnach mit negativen Test wieder Zutritt zu Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Freizeit und Messen. Bislang musste man hierfür geimpft oder genesen sein. Die Regeln für private Zusammenkünfte unter Ungeimpften werden gelockert - ein Haushalt darf nun mit zehn weiteren Personen zusammentreffen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von »erheblichen Lockerungen«.

Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6.000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern.

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden - mit Ausnahme der Tanzfläche. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Nahverkehr.

Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft.

Kretschmann: Schulen-Maskenpflicht könnte bald wegfallen

Die Maskenpflicht an Schulen und Kitas könnte aus Sicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach den Osterferien vorbei sein. »Die Möglichkeit besteht«, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. »Es ist jetzt nicht so, dass ich das ausschließen würde.« Der erste Schultag nach den Osterferien ist der 25. April. Nach der ferienbedingten Pause finde das Leben ohnehin stärker im Freien statt, weshalb eine solche Lockerung vorstellbar sei.

Auf die Frage, ob die Maskenpflicht schon am 20. März aufgehoben werden könnte, wenn die meisten Corona-Auflagen entfallen, sagte Kretschmann: »Nein, das sehe ich jetzt nicht.« Allerdings könne er auch noch nicht sagen, was in einem Monat ist. »Ich bin ja nur Ministerpräsident und kein Prophet.«

Tatsächlich könnte die Maskenpflicht an Schulen und Kitas schon Mitte März fallen. Grund dafür ist, dass die bundesweite Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen am 20. März ausläuft. Sollte die Ampel-Regierung bis dahin keinen neuen Beschluss im Bundestag herbeiführen, können die Länder keine Schutzmaßnahmen mehr erlassen. Was eine mögliche Öffnungsklausel enthalten könnte, ist noch nicht klar.

Kretschmann geht aber davon aus, dass die Länder zumindest die Maskenpflicht weiter verfügen können. »Dass der Instrumentenkasten leergeräumt wird, das hat noch niemand vorgeschlagen«, sagte der Grünen-Regierungschef. Er dringt auch darauf, dass in den Schulen zumindest bis Ostern weiter regelmäßig getestet wird. Die Landesregierung beschloss am Dienstag auf Vorrat, dass die Tests bis Ostern weitergehen sollen. (dpa)