Logo
Aktuell Land

Kritik an strenger Maskenpflicht in Behinderteneinrichtungen

Maskenpflicht
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. Foto: Felix Kästle
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin.
Foto: Felix Kästle

STUTTGART. Die Kritik an der strengen Maskenpflicht in Behinderteneinrichtung reißt nicht ab. Die Behinderbeauftragte der Landesregierung, Simone Fischer, monierte am Freitag in Stuttgart, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz. Dies sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre. »Während das neue Gesetz beispielsweise regelt, dass im Flugzeug, wo Menschen willkürlich zusammentreffen, keine Maskenpflicht gilt, wird von behinderten Menschen verlangt, die Maske in ihrem Zuhause zu tragen, wo die Bewohnerinnen und Bewohner beständig zusammenleben.«

Menschen mit Behinderungen gehörten nicht automatisch zur vulnerablen Gruppe, auch dann nicht, wenn sie in einer Werkstatt arbeiteten oder in einer Einrichtung wohnten. Notwendig sei unbedingt eine differenzierte Betrachtung. »Es bleibt abzuwarten, ob hier das letzte Wort gesprochen ist.«

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht eine strenge FFP2-Maskenpflicht für Menschen in den Einrichtungen vor, die dort leben oder arbeiten. Die Maske darf demnach nur im Zimmer ab und muss beispielsweise in Gemeinschaftsräumen getragen werden. (dpa)

Behindertenbeauftragte