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Kritik an Politik: Hochwasserschutz nicht ausreichend

Angesichts der großen Überschwemmungen im Süden Deutschlands kommt nun auch von den deutschen Versicherern Kritik an der Politik. »Da muss man schon mal unangenehme Fragen stellen«, sagte Oliver Hauner vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Donnerstag in Berlin. Als Beispiel nannte er Dammbrüche, die nach Einschätzung des GDV vermeidbar gewesen wären: »Ein Deich, der nach zwei Tagen Regenfällen bricht, der nicht überspült worden ist, der nicht durchweicht ist.« Deiche müssten gepflegt werden »Das ist ein Schutzbau, das ist nicht ein Erdwall, der herumliegt, den man zwanzig Jahre vernachlässigen kann.« Hauner leitet beim Versicherungsverband unter anderem den Bereich Schadenverhütung.

Hochwasser
Ein Rettungsring schwimmt im Hochwasser. Foto: Armin Weigel/DPA
Ein Rettungsring schwimmt im Hochwasser.
Foto: Armin Weigel/DPA

Die Versicherer kritisieren seit Jahren mangelnde Vorbeugung gegen Überschwemmungen. Nach Zahlen des GDV stehen mehr als 320.000 Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten. Der Verband begrüßte zwar den Vorschlag des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), einen Runden Tisch mit den Versicherern einzuberufen - doch hätte es diese Gespräche demnach schon viel früher geben können. »Wir warten seit drei Jahren drauf, dass wir uns mal an einen Tisch setzen«, sagte Hauner.

Anlass der Pressekonferenz war die wieder aufgeflammte Debatte um die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden, die Hochwasser und Sturzfluten abdecken würde. Die 16 Bundesländer sind dafür, die Versicherer lehnen das wegen der erwarteten hohen Kosten ab. In Frankreich gibt es eine Pflichtabdeckung für Naturgefahren mit staatlicher Beteiligung. Der GDV hält das französische Modell für kein geeignetes Vorbild: »Das System ist defizitär, das System ist nicht stabil«, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Außerdem springt nach Angaben des GDV in Frankreich bei großen Naturkatastrophen ebenfalls der Staat mit einer unbegrenzten Garantie für alle Schäden ein, die der dortige Naturkatastrophentopf nicht abdeckt.

© dpa-infocom, dpa:240606-99-298078/2