STUTTGART. Immergrün, blickdicht und pflegeleicht: Der Kirschlorbeer ist in vielen deutschen Gärten kaum mehr wegzudenken. Vor allem als Heckenpflanze ist der schnellwachsende Strauch dort sehr beliebt. In der Schweiz wurde der Kirschlorbeer nun allerdings verboten. Ab dem 1. September darf die Pflanze aus der Familie der Rosengewächse dort nicht mehr verkauft, verschenkt oder eingeführt werden. Doch warum ist das so? Und könnte ein Verbot bald auch in Deutschland kommen?
Warum wurde der Kirschlorbeer in der Schweiz verboten?
Die Pflanzenart wurde in der Schweiz als invasiv eingeordnet. Invasiv heißt, dass die Pflanzen aus anderen Regionen eingeschleppt oder eingeführt wurden und diese nun die heimische Flora und Fauna verdrängen oder schädigen. Die Pflanzen verbreiten sich oft so stark, dass sie einheimische Pflanzen verdrängen und so Insekten und anderen Arten den Lebensraum oder die Nahrung nehmen. Mit dem Verbot soll in der Schweiz nun verhindert werden, dass sich die Pflanze in der Umwelt ausbreitet und Schäden anrichtet. So hielt die Schweizer Regierung bei ihrem Beschluss zum Verkaufsverbot fest: »Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, ökonomische und gesundheitliche Schäden verursachen.« Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, müssen allerdings nicht entfernt werden.
Was sagen Experten in Deutschland zum Kirschlorbeer?
Eine im Juni erschienene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Kirschlorbeer auch In Deutschland ein »hohes invasives Potenzial« hat und wahrscheinlich die Waldstruktur und die Artenzusammensetzung dauerhaft verändern wird. Der Klimawandel werde das noch verstärken, so Studienleiter Stefan Abrahamczyk vom Naturkundemuseum Stuttgart.
Die Forschenden untersuchten das Vorkommen der beliebten Pflanzenart im Kottenforst, einem großen Waldgebiet bei Bonn. Die Beobachtungen dort belegten, dass sich der Kirschlorbeer im Wald selbstständig vermehre, und rechtfertige damit die Kategorisierung als etablierter Neophyt, so Abrahamczyk. Der Kirschlorbeer sei demnach eine Konkurrenz für alle anderen Unterholzarten. Zudem verändere die Pflanze die Bodenchemie, was wiederum für Bodenorganismen ungünstig sei.
Wie positioniert sich der NABU im Land zum Thema?
Der ökologische Wert des Kirschlorbeers ist laut NABU Landesverband sehr gering bis kaum vorhanden. »Hauptkritikpunkt ist jedoch die zunehmende invasive Ausbreitungstendenz der Pflanzenart«, so Sabrina Essel. Die Früchte würden zwar von unseren großen Drosselarten gefressen, die dann aber die Samen mit dem Kot in der Landschaft verteilten.
»Gerade in unseren Wäldern ist eine zunehmende Zahl von Kirschlorbeerteppichen im Unterwuchs zu beobachten, die durch ihren immergrünen Wuchs die Naturverjüngung ausdunkeln«, schreibt Essel. Langfristig stelle dies ein nicht zu unterschätzendes Risiko für unsere Waldökosysteme dar. Zudem sei auch die Giftigkeit der Pflanze gerade für Familien mit kleinen Kindern ein Punkt. Zur Giftpflanze des Jahres 2013 gewählt, enthielten gerade Blätter und Samen der Früchte chemische Verbindungen, die im Magen zur Freisetzung von Blausäure führten. »Für kleine Kinder wird die kritische Dosis bereits mit 10 Beeren erreicht.« Auch Hunde sollten daher von den reifen Beeren ferngehalten werden. Als Nahrungsquelle für Insekten sei die Pflanze vernachlässigbar, vor allem für Wildbienen und die meisten Hummelarten biete die Pflanze nur ein geringes Nektarangebot.
Was sagt das baden-württembergische Umweltschutzministerium zum Thema?
Über die Verbreitung von Kirschlorbeer im baden-württembergischen Wald könne das Umweltministerium keine Aussage treffen, so deren Presseabteilung. Der Kirschlorbeer könne zwar über die Entsorgung von Gartenabfall in den Wald gelangen, konkrete Probleme durch die illegale Entsorgung der Pflanze seien aber bisher nicht bekannt. Derzeit werde der Kirschlorbeer auch noch nicht auf einer von der EU geführten Liste invasiver Arten geführt.
Könnte die Pflanze auch bei uns bald verboten werden?
Dem Umweltministerium im Land liegen laut Pressestelle aktuell keine Kenntnisse über ein geplantes Verkaufsverbot von Kirschlorbeer in Deutschland vor.
Der NABU in Stuttgart meint dazu: »Wir können das Schweizer Verbot zum Kirschlorbeer nachvollziehen.« Die Naturschutz-Organisation fände es hilfreich, wenn die Pflanzen im Handel erst gar nicht angeboten würden. »Wenn Gartenbesitzer etwas für die Artenvielfalt tun möchten, wäre unser Rat, den Kirschlorbeer gänzlich zu entfernen und stattdessen eine alternative Begrünung mit heimischen Pflanzen vorzunehmen.« (GEA)

