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Justizminister für Öffnung von Blumenläden und Gartencentern

Blumenhandel
Schnittblumen in einem Blumenladen. Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild
Schnittblumen in einem Blumenladen.
Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild

RAVENSBURG. Gartencenter und Blumengeschäfte in Baden-Württemberg sollen nach den Vorstellungen von Justizminister Guido Wolf (CDU) zeitgleich mit den Friseuren spätestens zum 1. März wieder öffnen dürfen. In der »Schwäbischen Zeitung« (Freitag) begründete er das unter anderem mit der Verhältnismäßigkeit. »Keiner will unvernünftige Öffnungen und allen ist klar, dass der Gesundheitsschutz nach wie vor höchste Priorität hat.«

Der Erfolg bei den rückgängigen Infektionszahlen dürfe nicht verspielt werden. »Wir können aber auch nicht so tun, als ob wir immer noch bei 200er-Inzidenzen stehen.« Aus Sicht des Justizministers müssten besondere Härten der verordneten Teil-Schließungen auch aus rechtlichen Gründen in den Blick genommen werden. »Das halte ich auch rechtlich für geboten, es ist stets zu prüfen, ob Eingriffe noch verhältnismäßig sind«, so Wolf. Bei den Blumenhändlern und Gärtnereien sehe er eine solche besondere Härte.

In baden-württembergischen Gärtnereien lagerten derzeit hunderttausende Blumen, die in Kürze verderben. »Pflanzen, die über Monate herangezüchtet wurden, müssten schon bald tonnenweise entsorgt werden. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Floristikbranche die einzige Branche ist, die verderbliche Ware anbietet und trotzdem nichts verkaufen darf.« Dabei verweist Wolf auch auf etliche andere Bundesländer wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, wo Blumenläden und Gartencenter Pflanzen verkaufen dürften. (dpa)