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Aktuell Pandemie

Jetzt doch Vorteile für Menschen mit Impfauffrischung

Geimpfte und Genesene dürfen in Baden-Württemberg nur noch getestet in Restaurants oder Zoos. Menschen mit der »Boosterimpfung« sollten zunächst keine Vorteile bekommen. Am Abend machte das Gesundheitsministerium eine Kehrtwende.

Ein Schild weist auf die 2GPlus-Regel hin. Foto: dpa
Ein Schild weist auf die 2GPlus-Regel hin.
Foto: dpa

STUTTGART. Mit der neuen Corona-Verordnung, die am Samstag in Kraft treten soll, entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl, am Freitag mit: »Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.« Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Am Freitagvormittag hatte die Landesregierung verkündet, dass auch Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Am Nachmittag hat das Gesundheitsministerium gegenüber der der Deutschen Presse-Agentur betont, dass »derzeit« keine Vorteile für Menschen mit einer Impfauffrischung geplant sind, wie es in Niedersachen und Rheinland-Pfalz gehandhabt wird. Am frühen Freitagabend verkündete Gesundheitsamts-Chef Lahl dann, dass die Testpflicht für Geboosterte nun doch entfällt. Wie kam es zu so einer Kehrtwende? »Die Landesregierung ringt und prüft, bis es zu einem Entschluss kommt. Und im Laufe so einer Diskussion können sich natürlich viele Details noch ändern«, sagt Sozialministeriums-Pressesprecher Florian Mader auf GEA-Anfrage. 

Zudem hat Lahl in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. »Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.« (pm/GEA)

 Die neuen Regeln betreffen insbesondere zwei Bereiche:

  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt.
  • Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Darüber hinaus werden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),
  • Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),
  • Schließung von Weihnachtsmärkten,
  • Schließung von Diskotheken und Clubs,
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
  • Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester