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GdP: Mehr Entschädigung für Angehörige getöteter Polizisten

Die deutschlandweit uneinheitliche Hinterbliebenen-Entschädigung ist schon seit den Polizistenmorden von Kusel Thema. Der tödliche Angriff von Mannheim bringt es wieder auf die Tagesordnung.

Nach der Messerattacke in Mannheim
Polizisten stehen auf dem Marktplatz vor einem Gedenkplatz für einen bei einer Messerattacke getöteten Polizisten. Foto: Bernd Weißbrod/DPA
Polizisten stehen auf dem Marktplatz vor einem Gedenkplatz für einen bei einer Messerattacke getöteten Polizisten.
Foto: Bernd Weißbrod/DPA

Nach der tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Mannheim hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Forderung nach einer verbesserten und bundeseinheitlichen Entschädigung bei Dienstunfällen bekräftigt. »Nicht einverstanden sind wir mit den Regelungen der Entschädigungsleistungen für Hinterbliebene«, erklärte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Dienstag. Die Summen schwankten je nach Bundesland zwischen 60.000 und 120.000 Euro. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland hätten zwischenzeitlich die Beträge auf 100.000 Euro erhöht. »Wir fordern eine bundesweit geltende Anhebung auf 300.000 Euro.« Dem »Mannheimer Morgen« sagte Kopelke: »Die Hinterbliebenen-Beiträge für im Dienst Verstorbene sind in Baden-Württemberg anders als bei der Bundespolizei oder in Bayern - nämlich niedriger. Hier ist ein Polizeileben in der Beamtenrechtswelt und Finanzwelt weniger wert als woanders.«

Die GdP hatte die Forderung Kopelke zufolge schon nach den Polizistenmorden von Kusel Ende Januar 2022 erhoben. »Unsere Begründung ist so einfach wie zutreffend: Die stetig zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte erhöht das Risiko schwerer Verletzungen mit dauerhaften Schädigungen oder gar des Todes.« Der Zeitung sagte er: »Die Corona-Pandemie hat viel kaputt gemacht im sozialen Umgang miteinander. Es gibt ein hohes Eskalationspotenzial und viel Körperverletzungsdelikte. Das bedeutet im Umkehrschluss: Ja, der Polizeiberuf ist zurzeit sehr gefährlich, weil so viele Menschen zurzeit zu Gewalt neigen.«

Arbeitsgruppe legt kommende Woche Sachstandsbericht vor

Das baden-württembergische Innenministerium teilte mit: »An den hinterbliebenen Ehepartner und die Kinder sowie die Eltern und Großeltern ist die Zahlung von Unterhalt möglich.« Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg regele zudem die Gewährung einer einmaligen Unfallentschädigung von bis zu 60.000 Euro. Zudem würden die Kosten der Bestattung in angemessener Höhe aus staatlichen Mitteln finanziert.

Aktuell befasst sich den Angaben zufolge eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern intensiv mit der Thematik, da die Versorgung bei Dienstunfällen bundesweit sehr heterogen geregelt sei. Sie werde in der Innenministerkonferenz kommende Woche einen Sachstandsbericht vorlegen. »Ziel der Arbeitsgruppe ist es, das Versorgungsrecht bundesweit anzugleichen.« Eine Einschätzung der Deutschen Hochschule der Polizei stand zunächst noch aus.

Ein 25-jähriger Afghane hatte Ende Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie den Polizisten Rouven Laur mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte erlag später seinen Verletzungen.

Mannheimer Morgen (kostenpflichtig)

© dpa-infocom, dpa:240611-99-357626/2