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Aktuell Pandemie

Corona-Warnstufe tritt in Baden-Württemberg am Mittwoch in Kraft

STUTTGART. Am Dienstag wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, den 3. November, in Kraft. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

»Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt«, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Pressemitteilung des Landes. »Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf.« Für Lucha sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. »Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems.« Die Einschränkungen dienen laut Lucha aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zeitlich kritische Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. »Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie«, sagte Lucha

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. (pm)