STUTTGART. Baden-Württemberg pocht auf ein noch viel strengeres Waffenrecht für Extremisten. Wer etwa an extremistischen Konzerten oder Versammlungen teilnimmt oder sich in sozialen Medien entsprechend äußert, soll nicht mehr an Waffen kommen, findet Innenminister Thomas Strobl. Bislang sei es den für die Erlaubnis zuständigen Waffenbehörden aber nur schwer möglich, damit gerichtsfest eine sogenannte waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen, teilte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur mit. Das gelte auch für die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die vom Verfassungsschutz nicht beobachtet, sondern lediglich als Verdachtsfall eingestuft werden.
Baden-Württemberg will sich bei der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz in Berlin für ein deutliches Nachschärfen beim Waffenrecht einsetzen - demnach sollen Waffenbehörden bei ihrer Bewertung auch Sachverhalte zugrunde legen können, aus denen sich »Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung« ergeben. Solche Sachverhalte spielen etwa bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Beschäftigten an Flughäfen eine Rolle. Auch laufende oder eingestellte Ermittlungs- oder Strafverfahren fließen dort in die Bewertung ein. Das geltende Waffenrecht hingegen berücksichtige nur rechtskräftige Verurteilungen.
»Waffen dürfen nicht im Besitz von unzuverlässigen Personen sein«, sagte Strobl der dpa. »Daher muss durch das Waffenrecht sichergestellt sein, dass nur Personen in den Besitz von Waffen gelangen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.«
Strobl dringt seit längerem beim Bund auf eine Verschärfung des Waffenrechts für Extremisten und Reichsbürger. Aktuell unterscheidet das Waffengesetz die sogenannte Regelunzuverlässigkeit und die absolute Unzuverlässigkeit. Wer als »absolut unzuverlässig« gilt, darf unter keinen Umständen eine Erlaubnis bekommen - das gilt etwa für Menschen, die in den vergangenen zehn Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt wurden.
Wer dagegen in einem verbotenen Verein Mitglied ist oder war oder einer verfassungswidrigen Vereinigung angehört, der gilt bislang nur als »regelunzuverlässig«. Auch Menschen, die den »Reichsbürgern« zugeordnet werden, werden so eingestuft und können somit aktuell eine Waffe erhalten.
Solche Fälle sollen künftig aus Sicht Baden-Württembergs aber eine absolute waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen - was Widerspruchsmöglichkeiten deutlich erschweren würde. Strobl pocht auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel und der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). (dpa)