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Arzt wegen illegalen Rezepten zu Haft verurteilt

Er soll unter anderem Kokain und LSD besessen und illegal Betäubungsmittel verschrieben haben. Die Ausstellung von unerlaubten Cannabis-Rezepten konnte einem Arzt dagegen nicht nachgewiesen werden.

Ecstasy-Pille »Blue Punisher«
Ein Arzt aus Weinheim soll Patienten illegale Rezepte für Betäubungsmittel ausgestellt haben - und unter anderem Ecstasy und LSD besessen haben. (Archivbild) Foto: Ennio Leanza/DPA
Ein Arzt aus Weinheim soll Patienten illegale Rezepte für Betäubungsmittel ausgestellt haben - und unter anderem Ecstasy und LSD besessen haben. (Archivbild)
Foto: Ennio Leanza/DPA

Ein Arzt ist unter anderem wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln vom Landgericht Mannheim zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das teilte das Gericht mit. Der 50-Jährige aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) soll in 88 Fällen illegal Rezepte für Betäubungsmittel ausgestellt haben - davon in 65 Fällen für das Schmerzmittel Fentanyl ohne ausreichenden medizinischen Grund. Zudem soll er Ecstasy und LSD besessen sowie Kokain erworben haben. 

In der Anklage ging es ursprünglich auch um das Ausstellen von zahlreichen illegalen Rezepten für medizinisches Cannabis ohne ärztlichen Grund. Der jeweils fehlende medizinische Grund konnte dem Mann nach Auskunft des Landgerichts allerdings nicht nachgewiesen werden. Die Kammer verhängte zudem ein Berufsverbot für zwei Jahre.

Im April 2022 waren die Praxisräume des Mediziners laut einer früheren Mitteilung des Landgerichts durchsucht worden. Anfang September 2022 wurde das Ruhen der Approbation des Arztes angeordnet. In so einem Fall kann der Arzt keine Verordnungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr ausstellen, wie die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württembergs mitteilte. Für eine solche Anordnung muss unter anderem der Vorwurf einer schweren Straftat vorliegen, hieß es vom Sozialministerium. Der Arzt kam im Juni 2023 in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.

 

 

 

 

 

 

© dpa-infocom, dpa:240730-930-188911/1