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Reutlinger Polizei meldet weniger Verstöße gegen Corona-Verordnung am Ostersonntag

Auch die Polizei kontrolliert, ob die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum eingehalten werden. FOTO: DPA
Die Polizei kontrolliert, ob die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum eingehalten werden. FOTO: DPA
Die Polizei kontrolliert, ob die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum eingehalten werden. FOTO: DPA

REUTLINGEN/TÜBINGEN/ESSLINGEN. Die Einsatzmaßnahmen zur Überwachung der Corona-Verordnung sind am Osterwochenende verstärkt fortgesetzt worden. Wie angekündigt, war die Polizei in allen vier Landkreisen insbesondere an bekannten Ausflugszielen, Grillplätzen, Parks, Grünanlagen und sonstigen Plätzen präsent, wo auch aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Wochen Ansammlungen von Menschen zu erwarten und schon entsprechende Verstöße festgestellt worden waren. Auch Bikerstrecken und -treffpunkte sowie Jugendtreffs wurden in die Kontrollen einbezogen. Unter anderem wurden auch Gaststätten und Prostitutionsbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der angeordneten Schließung überprüft.

Wie bereits am 11. April berichtet, waren bei hoher Kontrolldichte am Gründonnerstag und am Karfreitag zusammen etwa 160 Verstöße aufgedeckt worden. Am Samstag war im Vergleich zum Freitag, als noch knapp hundert Verstöße geahndet werden mussten, ein leichter Rückgang der Fallzahlen festzustellen. Insgesamt 71 Mal wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Am Ostersonntag stabilisierte sich die Lage erfreulicherweise deutlich: Viele Kontrollen und Überprüfungen verliefen ohne Beanstandungen. Die Zahl der Fälle, die Bußgeldanzeigen zur Folge hatten, sank auf 24.

Neben Ansammlungen im öffentlichen Raum gaben am Wochenende auch private Feiern Anlass zum Einschreiten, so zum Beispiel am Samstagabend, gegen 21.30 Uhr in Wendlingen. Dort war eine Party in einem Mehrfamilienhaus gemeldet worden. Bei der Überprüfung konnten in einer Wohnung 14 Personen angetroffen werden, die die Feier anstandslos beendeten.

Mit einem empfindlichen Bußgeld muss der Wirt seiner Nürtinger Gaststätte rechnen, der am Samstagabend offenbar mehrere Gäste bewirtet hatte. Gegen 19.40 Uhr war ein entsprechender Hinweis bei der Polizei eingegangen. Bei der Überprüfung wurden der Gastwirt, eine Bedienung und fünf Gäste, die sich noch erfolglos zu verstecken versuchten, angetroffen. Alle werden entsprechend zur Anzeige gebracht.

In Tübingen wurde der Polizei am Samstagnachmittag, gegen 16.50 Uhr, im Bereich der Fußgängerbrücke in der Steinlachallee/Fürststraße eine nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung verbotene, öffentliche Versammlung gemeldet. Etwa 20 Teilnehmer hielten Transparente hoch, sprachen Passanten an und verteilten Flyer, bevor die Personen in einem Aufzug in Richtung Heinlenstraße zogen. Bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizei stellten die Einsatzkräfte die Personalien von 15 überwiegend uneinsichtigen Personen fest, gegen die nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden. Nach Aufforderung und Androhung von entsprechenden Platzverweisen entfernten sich die Betroffenen. Die Kontrollen werden auch am heutigen Montag fortgeführt. (pol)