TÜBINGEN. Innerhalb kurzer Zeit sind am frühen Donnerstagmorgen eine 25-Jährige und ein 24-Jähriger auf ihren E-Scootern aus dem Verkehr gezogen worden. Gegen 4.20 Uhr war die Frau, die mit ihrem Elektroroller in der Herrenberger Straße unterwegs war, einer Polizeistreife aufgefallen und kontrolliert worden.
Da ein Alkoholtest einen vorläufigen Wert von etwa 1,2 Promille ergab, musste sie eine Blutprobe und ihren Führerschein abgeben. Gleich erging es dem Mann, der gegen 4.50 Uhr am Haagtorplatz kontrolliert wurde und einen Atemalkoholwert von etwa 1,4 Promille aufwies. Auch ihm wurden eine Blutprobe und sein Führerschein abgenommen. Beide sehen nun einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entgegen.
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, weshalb dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren gelten. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeldbescheid, meist in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister folgen. Wer mit 1,1 Promille und mehr Alkohol im Blut E-Scooter fährt, begeht eine Straftat.
Eine Straftat kann auch bereits vorliegen, wenn man mit 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration den E-Scooter nutzt und dabei fahrauffällig wird. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt das absolute Alkoholverbot. (pol)