Dort angekommen war deutlicher Musiklärm aus der Wohnung einer 38-Jährigen wahrzunehmen. Diese verweigerte aber jegliche Kommunikation mit den Beamten und öffnete auch die Wohnungstür nicht.
Allerdings wurde die Musik kurz darauf leiser gedreht, worauf die Beamten wieder abrückten. Allerdings musste die Polizei wegen selber Beschwerden innerhalb von zwei Stunden zwei weitere Male die Wohnanschrift der 38-Jährigen aufsuchen. Im Verlauf des wiederholten Einschreitens gab sich die alkoholisierte Störerin weiterhin äußerst uneinsichtig und beleidigte die Beamten auf das Übelste, so dass sie kurzzeitig in Gewahrsam genommen werden musste. Um weitere Störungen der Nachtruhe zu verhindern, wurde ihre Musikanlage für den Rest der Nacht beschlagnahmt. Neben einer Strafanzeige wegen Beleidigung erwartet die Frau nun auch eine entsprechende Gebührenrechnung wegen des Polizeieinsatzes. (pol)