GOMARINGEN. Ein 14-jähriger Pedelecfahrer ist Samstagnacht nach einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen (der GEA berichtete). Er fuhr gegen 3.15 Uhr auf der Landesstraße 230 von Gomaringen in Richtung B 27; und zwar auf der Straße und nicht auf dem parallel laufenden Radweg. Kurz vor der Abzweigung nach Dußlingen erfasste ein Audi, der in gleicher Richtung fuhr, den Jungen. Dieser fiel durch den Zusammenstoß zu Boden und zog sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Nach der notärztlichen Erstversorgung wurde der 14-Jährige in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch am selben Tag starb.
Autofahrer war »absolut fahruntauglich«
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der 30-jährige Autofahrer betrunken war, so Nicolaus Wegele, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Sein Führerschein wurde einbehalten. Der genaue Promillegehalt - dem Fahrer wurde zusätzlich Blut abgenommen - stehe noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Wert über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntauglichkeit von 1,1 Promille liegen wird. Die Tübinger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Audifahrer wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung (Strafgesetzbuch Paragraf 222) und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (Paragraf 315 C).
Ein technischer Sachverständiger, der den Unfallort begutachtet hat, untersucht den Unfallhergang. Unter anderem soll herausgefunden werden, wie schnell das Auto fuhr, wie die Sichtverhältnisse waren und ob der Junge mit Beleuchtung gefahren ist. Neblig sei es nicht gewesen. Die Unfallstelle war während der Unfallaufnahme bis 10 Uhr voll gesperrt. »Zeit darf dabei keine Rolle spielen«, sagt Martin Raff, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Reutlingen. Eine längere Ermittlungsdauer sei für einen Unfall dieser Schwere nicht ungewöhnlich. Alle Spuren müssten genauestens gesichert werden.
Welche Strafen könnten dem Fahrer drohen? Bei beiden Straftatbeständen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen möglich. (GEA)