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Nach Überfall auf Tabakladen und Friseur in Reutlingen: Tatverdächtiger in Haft

Handschellen
Ein Mann trägt Handschellen. Foto: Stefan Sauer
Ein Mann trägt Handschellen.
Foto: Stefan Sauer

REUTLINGEN. Im Fall der beiden Raubüberfälle auf ein Tabakgeschäft sowie einen Friseursalon, die sich am 19. April 2023 innerhalb weniger Minuten in Reutlingen ereigneten, verzeichnen die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen einen Ermittlungserfolg. Am Freitag konnte ein 22-jähriger Tatverdächtiger festgenommen werden. Der Mann befindet sich bereits in Untersuchungshaft. 

Wie bereits berichtet, hatte am Mittwoch, 19. April, ein Unbekannter kurz nach 13 Uhr ein Tabakgeschäft am Listplatz betreten und unter Vorhalt eines Pfeffersprays Bargeld gefordert. Nachdem eine Mitarbeiterin dies verweigert hatte, war der Täter ohne Beute in Richtung Bahnhof geflüchtet. Nur rund 20 Minuten später war es zu einem nahezu identischen Raubüberfall auf einen Friseursalon in der Straße Im Dorf im Stadtteil Betzingen gekommen. Nach der Drohung mit einem Pfefferspray gegenüber einer Mitarbeiterin hatte der Täter aus der Kasse Bargeld entwendet und war geflüchtet. Bei beiden Taten deckten sich die von Zeugen genannten Personenbeschreibungen des Täters. Nach aktuellem Kenntnisstand fuhr dieser nach der ersten Tat mit dem Zug nach Betzingen, um dort die zweite Tat zu begehen. 

Im Zuge der anschließenden Ermittlungen geriet ein 22-jähriger Reutlinger ins Visier der Kriminalbeamten. Als sich der Verdacht erhärtete, erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen richterlichen Haftbefehl gegen den Mann sowie Durchsuchungsbeschlüsse für dessen Anschrift und eine von ihm außerdem genutzte Wohnung. An seiner Anschrift wurde er am Freitag (05.05.2023) von Fahndungskräften des Polizeipräsidiums Reutlingen festgenommen. Bei den beiden Durchsuchungsmaßnahmen fanden und beschlagnahmten die Ermittler Teile der mutmaßlichen Tatkleidung sowie des mutmaßlich mitgeführten Rucksacks. 

Der Beschuldigte, der die deutsche sowie die russische Staatsbürgerschaft besitzt und bisher wegen Eigentums- und Gewaltdelikten nicht polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde noch am selben Tag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt, der den bestehenden Haftbefehl in Vollzug setzte und die Untersuchungshaft anordnete. (pol)