TÜBINGEN. Wegen des Verdachts des Mordes ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen seit Sonntagnachmittag gegen einen 45-Jährigen, dem zur Last gelegt wird, seine ehemalige Lebensgefährtin an deren gemeinsamer Wohnung in Tübingen getötet zu haben. Der Mann befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Den derzeitigen Ermittlungsergebnissen zufolge, soll der 45-Jährige am Sonntagnachmittag seiner 42 Jahre alten, ehemaligen Lebensgefährtin mutmaßlich mit einem Messer so schwere Verletzungen zugefügt haben, dass die Frau trotz einer notärztlichen Erstversorgung noch vor Ort verstarb. Der 45-Jährige hatte sich persönlich zum Polizeirevier Tübingen begeben und die Tat mitgeteilt.
Richter erlässt Haftbefehl
Anschließend war das Opfer von Polizeibeamten gegen 14.20 Uhr in dem Haus in der Bismarckstraße aufgefunden worden.
Der Tatverdächtige wurde noch auf dem Polizeirevier vorläufig festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen am Montag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Beschuldigte, bei dem es sich um einen ukrainischen Staatsangehörigen handelt, wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen, insbesondere zum Motiv und zum genauen Ablauf der Tat, dauern an. (pol)