MÖSSINGEN. Bereits bei der Kontrolle ergaben sich Anzeichen auf eine Übermüdung des 35 Jahre alten Fahrers, die nicht im Einklang mit den automatisch registrierten Lenkzeiten standen. Bei der weiteren Überprüfung des Kontrollgerätes und dessen Aufzeichnungen ergaben sich Hinweise auf eine technische Manipulation. Das Fahrzeug wurde daher in eine LKW-Werkstatt verbracht, wo sich der Verdacht bestätigte.
Darauf wurde die gesamte Fahrtenschreiberanlage ausgebaut und beschlagnahmt. Der Fahrer und der Spediteur mussten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Tübingen eine Sicherheitsleistung von insgesamt 20.000 Euro erbringen. Die Weiterfahrt wurde bis zum Einbau einer neuen Fahrtenschreiberanlage untersagt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde ein technisches Gutachten der beschlagnahmten Anlage angeordnet. Die Ermittlungen wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen dauern an. (pol)