MÖSSINGEN/TÜBINGEN/METZINGEN. Einen Ermittlungserfolg in der Bekämpfung der schweren Rauschgiftkriminalität verzeichnen die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei mit der vorläufigen Festnahme von zehn mutmaßlichen Dealern am Mittwochmorgen.
Die Gruppierung war laut Polizei im Sommer 2022 im Rahmen eines auf der Entschlüsselung und Auswertung von Daten zweier Krypto-Kommunikationsanbieter basierenden Ermittlungsverfahrens ins Visier der Ermittler geraten. Durch die akribische Auswertung mehrerer hunderttausend Bild-, Sprach- und Textnachrichten war es der Rauschgiftermittlungsgruppe gelungen, das Netzwerk der Tatverdächtigen aufzudecken, die Handel mit mehreren hundert Kilogramm Marihuana und mehreren Kilogramm Kokain getrieben haben sollen.
Durch die weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Verdächtigen bis heute einen schwunghaften Drogenhandel im hiesigen Raum betrieben.
Drei Kilogramm Marihuana, 50 Gramm Kokain und Schreckschusswaffen
Mit von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten, richterlichen Beschlüssen durchsuchten Beamte des Polizeipräsidiums Reutlingen unterstützt von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz am Mittwoch die Wohnungen und mutmaßlichen Bunkerplätze der Beschuldigten in Mössingen, Tübingen und Metzingen. Dabei fand und beschlagnahmte die Polizei rund drei Kilogramm Marihuana, etwa 50 Gramm Kokain, circa 50.000 Euro Bargeld und eine Schreckschusswaffe.
Acht Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 45 Jahren, bei denen es sich um einen deutsch-bosnischen, einen deutsch-kasachischen, einen deutsch-libanesischen, einen italienischen, zwei türkische, einen bosnisch-herzegowinischen und einen montenegrinischen Staatsbürger handelt, sollen im Lauf des Mittwochs und des Donnerstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Haftrichter vorgeführt werden.
Die Ermittlungen dauern weiter an. Im Rahmen von Finanzermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen schon im Vorfeld des Einsatzes am 29.03.2023 gegen die Beschuldigten sogenannte Vermögensarreste beim Amtsgericht Tübingen zur Abschöpfung der durch die Straftaten erlangten Gewinne und Vermögenswerte erwirkt, die nun vollstreckt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch drei Pkw der Beschuldigten beschlagnahmt. Die Höhe der Vermögensarreste richtet sich nach der Höhe des durch den Drogenhandel mutmaßlich erlangten Gewinns - im vorliegenden Fall wird von einem Betrag von zwei Millionen Euro ausgegangen. (pol)